Das ändert sich 2016… bei Sachversicherungen

Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen sowie bei Konto und Karte wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick.

Diese Änderung in der Sachversicherung gilt ab 2016:

 

Nachrüstpflicht für Rauchmelder

smoke-detector-235123_640Ende des Jahres läuft die Nachrüstfrist für Rauchmelder in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ab. Anfang 2016 müssen somit nun auch in allen bestehenden Gebäuden Rauchwarner installiert werden. Für Neubauten gilt in fast allen Bundesländern bereits seit einigen Jahren eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern. Zur Installation der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen verpflichtet bzw. die Vermieter. Wer der Nachrüstpflicht dauerhaft nicht nachkommt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern verletzt unter Umständen die sogenannte Obliegenheitspflicht seiner Hausrat- oder Gebäudeversicherung. Die vertraglichen Obliegenheiten beschreiben Pflichten des Versicherten – dazu gehört auch die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, also auch die Rauchwarnmelderpflicht. Wird eine vertragliche Obliegenheit verletzt, kann der Versicherer im Schadenfall die Entschädigung kürzen.

 

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