Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen sowie bei Konto und Karte wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick.
Im Vermögensmanagement wird ab 1. Januar 2016 folgende Regelung wichtig:
Änderungen beim Freistellungsauftrag
Durch Änderungen des § 45d EStG verlieren Freistellungsaufträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ab 1.1.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollten Kunden prüfen, ob sie für früher erteilte Freistellungsaufträge bereits ihre Steuer-Identifikationsnummer an die konto- oder depotführende Bank weitergereicht haben. Liegt dem zuständigen Institut diese Nummer nicht bis zum Stichtag vor, darf es den eingerichteten Freistellungsauftrag nicht mehr berücksichtigen und muss bei Kapitalerträgen die Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag einbehalten. Zuviel gezahlte Steuern könnten dann erst über die Lohnsteuererklärung zurückgefordert werden. In der Regel steht die Steuer-Identifikationsnummer im Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Informationsschreiben des Finanzamtes.