Das ändert sich 2016… in der Krankenversicherung

Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen sowie bei Konto und Karte wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick.

Für die Krankenversicherung gelten ab 1. Januar 2016 folgende Neuregelungen:

 

Beitragsbemessungsgrenze und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 49.500 Euro auf 50.850 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) gilt für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro Jahreseinkommen ab 2016. Erst nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Tarifwechsel für privat Krankenversicherte soll einfacher werden

Zum 1. Januar 2016 gilt der von fast allen Anbietern verabschiedete „PKV-Tarifwechselleitfaden“. Darin verpflichten die Versicherer sich unter anderem, Wechsel-Anfragen von Kunden innerhalb einer festgelegten Frist zu beantworten und ihnen möglichst viele Tarifmöglichkeiten zur Auswahl zu stellen. Hintergrund ist eine steigende Nachfrage von privat Versicherten, die ihren Krankenversicherungsschutz optimieren wollen. Gründe dafür können eine veränderte Lebenssituation, die Beitragsentwicklung des bisherigen Tarifs oder neue Tarifoptionen der Versicherer sein. „Doch bei der Tarifwahl bzw. beim Wechsel in den passenden Tarif ist angesichts der komplexen Versicherungsbedingungen Expertenunterstützung ratsam“, sagt Clemens Keller, Leiter Krankenversicherung bei MLP. Der Finanzdienstleister bietet inzwischen auch Versicherten, die kein Kunde bei MLP sind an, ihren Vertrag beim bestehenden Versicherer durch MLP überprüfen und optimieren zu lassen. Dafür fällt ein pauschales erfolgsabhängiges Servicehonorar von 420 Euro (zzgl. MwSt.) an. MLP Bestandskunden können im Rahmen der Betreuung durch ihren Berater weiterhin kostenfrei ihren Vertrag regelmäßig überprüfen und bei Bedarf optimieren lassen.

Beitragssatz GKV

Wie der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes mitteilte, wird der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent steigen. Erst zu Beginn des Jahres wurde der Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt und ein variabler Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent festgelegt. Dieser kann nun je nach Kasse auf 1,1 Prozent steigen. Der Beitrag kann von jeder Kasse individuell erhoben werden, sofern es deren Finanzlage erfordert. Mit der Einführung des Zusatzbeitrages sollte der Wettbewerb unter den einzelnen Kassen gefördert werden. Steigende Gesundheitskosten wie Ausgaben für Arzneien, Ärzte und Kliniken belasten die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Diese Änderung bei der Pflegeversicherung gilt ab 2016:

Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

Zum 1. Januar 2016 tritt der zweite Teil des Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Damit wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff – mit fünf Pflegegraden anstelle von drei Pflegestufen – in die Praxis umgesetzt. Bisher hat sich Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Pflegebedürftige Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen wurde der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff nur zum Teil gerecht. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.

 

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