Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen sowie bei Konto und Karte wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick.
Beim Thema Banking gibt es ab 2016 folgende Änderung:
Konto und Karte: Kontonummer und Bankleitzahl entfallen
Im Rahmen des für Bankgeschäfte seit August 2014 geltenden einheitlichen Zahlungssystems für Europa (SEPA) können Verbraucher nur noch bis zum 1. Februar für Inlandszahlungen auch ihre bisherige Bankleitzahl und Kontonummer bei Überweisungen & Co. verwenden. Ab dann gilt ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Zudem ist bis 1. Februar noch das elektronische Lastschriftverfahren nutzbar. Zugleich entfällt zu diesem Datum die Angabe des Business Identifier Code (BIC) auch für Zahlungen ins Ausland.