Zahlreiche Ausgaben führen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu einer Reduktion Ihrer Steuerbelastung. Ein Tip…
Denken Sie bitte bei Ihrer Steuererklärung daran, dass sich regelmäßig umfangreiche Einkommensteuerrückerstattungen bspw. durch
– Beiträge in Basisrenten (“Rüruprenten”, §10 EStG)
– staatl. geförderte Altersvorsorge (“Riesterrenten”, §10a EStG)
– Kontoführungsgebühren etc.
ergeben können – i. d. R. allerdings nur dann, wenn Sie diese dem Finanzamt auch tatsächlich belegen!
Bei Eigentümern von fremdgenutzten (= vermieteten) Immobilien gibt es – neben den ggf. tatsächlich höheren steuerwirksamen Ausgaben – bspw.
– km-Pauschalen für Fahrten zum oder vom Standort
– Übernachtungskosten
– Verpflegungsmehraufwand
– Portopauschalen
– Zinskosten
die regelmäßig zu Steuererstattungen führen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten, zuviel bezahlte Lohnsteuern zurückzuerhalten und für die eigenen wirtschaftlichen Ziele zu nutzen. Im Rahmen Ihres Vermögensaufbaus berate ich Sie dazu gerne!
Und für eine verbindliche steuerliche Beratung oder zur Unterstützung bei der Steuerdeklaration setzen Sie sich bitte mit Ihrem Anwalt oder Steuerberater in Verbindung. Sollten Sie eine Empfehlung wünschen, freue ich mich auf Ihre Nachricht an mich!