Die Steuererklärung steht wieder an. Was das Verfahren bei Vorsorgebeiträgen vereinfacht – und wie lange generell Zeit zur Abgabe bleibt.
Stichtag 31. Mai?
Verpflichtend ist eine jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung für Selbstständige und Freiberufler. Arbeitnehmer müssen ihre Steuern hingegen nur dann erklären, wenn sie beispielsweise bei mehreren Unternehmen beschäftigt sind – oder sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte haben, die höher als 410 Euro (im Jahr) sind. Außerdem erwartet das Finanzamt von Ehepaaren eine Steuererklärung, wenn diese gemeinsam veranlagt werden, berufstätig sind und das Ehegattensplitting anwenden. Ausgenommen sind Ehepaare mit der Steuerklassenkombination „IV/IV ohne Faktor“. Zu beachten ist außerdem: Die Abgabefrist verlängert sich vom 31. Mai automatisch bis Jahresende, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Pflichtveranlagung unterstützt.
Vereinfachtes Verfahren
Gleichwohl füllt laut einer Befragung des Statistischen Bundesamts die große Mehrheit der Steuerzahler die Formulare ohne fremde Hilfe aus (70 Prozent) oder greift auf mit Steuerthemen vertraute Freunde und Bekannte zurück (12 Prozent). In Bezug auf die Beiträge zur ergänzenden Altersvorsorge profitieren Vorsorge-Sparer seit 2012 vom sogenannten vereinfachten Bescheinigungsverfahren. Versicherungsunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das zuständige Finanzamt des Versicherten zu übermitteln. Das erspart dem Versicherten vor allem, die Beitragsbescheinigung in Papierform bei seinem Anbieter anzufordern. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte seine Einwilligung hierzu erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Der Kunde erhält zum Ende des ersten Quartals automatisch eine Bescheinigung der übermittelten Daten.
Vorsorge-Beiträge: nichts verschenken – genau hinsehen beim Eintragen
Allerdings: Das neue Verfahren ersetzt nicht das korrekte Eintragen der Riester- und Basis-Rentenbeiträge in der Steuererklärung. Um sich die Förderung zu sichern, müssen Steuerzahler trotz der elektronischen Meldung zusätzlich in ihrer Erklärung korrekte Angaben an der richtigen Stelle machen. Geld zurück bekommt man nämlich nur, wenn die Formulare korrekt ausgefüllt sind. Nachfolgend eine Kurzanleitung.
Digitalisierung hin, elektronisches Steuerverfahren her – trotz aller Erleichterungen muss eine Steuererklärung richtig ausgefüllt sein. Das gilt vor allem für die Versicherungs- und Altersvorsorgebeiträge. Auf einen Blick: Was wo einzutragen ist, um nichts zu verschenken:
Betriebliche Altersvorsorge – kein Handlungsbedarf
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind weder gesonderte Anträge noch Angaben in der Steuererklärung notwendig. Die Beiträge gehen vielmehr direkt vom Bruttogehalt ab. Im Rahmen der Direktversicherung sind Zahlungen bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2014: jährlich 2.856 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich weitere 1.800 Euro jährlich steuerfrei in die bAV einbringen. Sofern der Arbeitgeber die Durchführungswege Unterstützungskasse oder Direktzusage anbietet, lässt sich der steuer- und sozialabgabenfreie Förderbetrag weiter ausbauen.
In Steuersachen sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer die richtigen Experten. Darüber hinaus kann Sie aber zudem auch ein steuerlich versierter Anwalt (z. B. der Fachanwalt für Steuerrecht) beraten! Sprechen Sie mich an, wenn Sie eine Empfehlung wünschen oder weitergehende Fragen haben. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!