Im Rahmen des für Bankgeschäfte seit August 2014 geltenden einheitlichen Zahlungssystems für Europa (SEPA) können Verbraucher nur noch bis zum 1. Februar für Inlandszahlungen auch ihre bisherige Bankleitzahl und Kontonummer bei Überweisungen & Co. verwenden. Und dann?
Ab dem 1. Februar 2016 gilt ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Zudem ist bis zu diesem Datum noch das elektronische Lastschriftverfahren nutzbar. Zugleich entfällt zu diesem Datum die Angabe des Business Identifier Code (BIC) auch für Zahlungen ins Ausland.
Ab dem 01. Februar 2016 wird damit sowohl innerhalb Deutschlands als auch innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums bei Überweisungen und Lastschriften in Euro die internationale Kontonummer (IBAN) zur Pflicht.
Frist: 18. Januar 2016
Im MLP Financepilot können Überweisungen mit Kontonummer und Bankleitzahl bis einschließlich 18. Januar 2016 durchgeführt werden. Ab dann ist nur noch die Verwendung der IBAN möglich.
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