Adventszeit… Brandzeit!?

Regelmäßig müssen Feuerwehren in der Adventszeit ausrücken, um Brände zu löschen, die durch Adventskränze und -kerzen verursacht wurden. Zahlt das die Versicherung?

Was viele nicht wissen: häufig verweigern Versicherer Leistungen,da sie die grobe Fahrlässigkeit einwerfen. Das bedeutet, dass der Brand und damit auch der Schaden hätten vermieden werden können, wenn der Versicherte die im Verkehr übliche Sorgfalt hätte walten lassen.

Das ist dann nicht nur ärgerlich, sondern u. U. auch finanziell bedrohlich! Deshalb sollten sie ihren Versicherungsschutz für ihren Hausrat und die Immobilie sachkundig überprüfen lassen – damit die Adventszeit und Weihnachten auch bei einem groben Versäumnis nicht ins Wasser fallen!

Welche Versicherungen vor den finanziellen Folgen schützen, wenn der Adventskranz Feuer fängt , das Fondue in Flammen steht oder ein Feuerwerkskörper querschlägt…

Das Jahr geht zu Ende, die besinnliche Zeit beginnt – begleitet von Kerzen, Fondue und Silvester-Feuerwerk. Damit nimmt auch die Gefahr für Brände zu. Dass diese gar nicht so selten vorkommen, zeigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Danach steigt die Zahl der Brände in der Adventszeit bis Silvester um rund 40 Prozent gegenüber den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Die Versicherer registrieren in dieser Zeit des Jahres Brandschäden von rund 35 Millionen Euro. Welche Versicherungen im Ernstfall greifen – ein Überblick:

Hausratversicherung ersetzt auch die Geschenke

Ob Elektrogeräte, Möbel, Kleidung oder Sportgeräte: Für Schäden, die durch den Brand und das Löschen am Hausrat entstehen, kommt eine Hausratversicherung auf. Sie ersetzt auch die Weihnachtsgeschenke zum Neuwert. Wer eine hochwertige Einrichtung hat und diese absichern will, sollte daher eine Hausratversicherung in Erwägung ziehen. Zur Ermittlung der Versicherungssumme müssen Kunden in der Regel den Neuwert ihres Hausrats schätzen. Als Faustregel gilt: Pro Quadratmeter Wohnfläche etwa eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro ansetzen.

Für Eigentümer: Gebäudeversicherung

Für Hausbesitzer und Eigentümergemeinschaften von Wohnungen sollte eine Gebäudeversicherung zur Grundabsicherung gehören. Sie deckt Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel ab – sowie durch Feuer. Die Versicherung schützt also auch, wenn ein explodierender Feuerwerkskörper Schäden anrichtet. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung oder fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Für typische Silvesterschäden, zum Beispiel durch Knallkörper beschädigte Briefkästen oder Mülltonnen, kommt die Wohngebäudeversicherung jedoch nicht automatisch auf. Diese Absicherung beinhalten nur sehr umfangreiche Tarife.

Grob fahrlässig gehandelt?

Vorsicht: Wird ein Brand grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherte leer ausgehen. Denn dann kann die Versicherung die Leistung kürzen. Grobe Fahrlässigkeit ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburgs etwa bereits der Fall, wenn der Hausherr eine brennende Kerze für 15 bis 20 Minuten unbeaufsichtigt lässt. Sehr gute Tarife decken jedoch auch grobe Fahrlässigkeit ab. Dazu lässt sich mit einigen Versicherern ein „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbaren.

Das müssen Versicherte im Schadensfall beachten:
Kommt es wirklich zu einem Brand, sind Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden so schnell wie möglich zu melden. Hintergrund: Gutachter müssen den Schaden so gut wie möglich einschätzen und unter anderem die Ursache des Brands feststellen können.

 

Natürlich wünsche ich Ihnen trotz der Risiken eine schöne Advents- und Vorweihnachtszeit – und bitte ohne die o. g. Vorkommnisse!

Ihr Sven Köck

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei mir! Und natürlich auch eine auf Ihre Bedürfnisse angepasste Ausschreibung…

 

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