Vorsicht, Fahrraddiebe!

Die Anzahl der Fahrraddiebstähle nimmt zu. Ob City-, Mountain- oder E-Bike: Die Zweiräder lassen sich problemlos über die Hausratpolice absichern.

Sommer. Die Stunde der Radler hat geschlagen. Das Auto bleibt für den Dienstweg mal in der Garage, nach Büroschluss geht’s mit dem Drahtesel noch kurz in den Biergarten – und am Wochenende steht ohnehin die Familienradtour zum See auf dem Programm. Leider beginnt damit zugleich die Hochsaison der Fahrraddiebe. Die sind in Deutschland nach wie vor sehr aktiv – und laut jüngster Statistik so erfolgreich wie seit fünf Jahren nicht.

Eigene Diebstahlprophylaxe

Wer sich gegen Langfinger schützen möchte, sollte es ihnen so schwer wie möglich machen. Mit anderen Worten: Sein Rad – vor allem nachts – in Keller oder Garage unterstellen. Draußen sollte es möglichst immer an hellen und öffentlichen Plätzen stehen, damit jemand, der sich an einem Rad zu schaffen macht, eher auffällt. Pflicht sind zudem gute Schlösser, mit denen sie die Räder mit fest einbetonierten Gegenständen – Laternen, Radständer, Verkehrsschilder – verbinden lassen.

Richtige Risikoabsicherung

Dennoch bieten auch die besten Schlösser keinen absoluten Schutz, besonders gegen Radklau-Profis. Daher ist eine vernünftige Diebstahlversicherung für das Rad empfehlenswert. Eine spezielle Fahrradversicherung ist dabei jedoch bei normalen Rädern selten erforderlich. Sinnvoller sei es in den meisten Fällen, das Zweirad in eine Hausratversicherung einzuschließen. Diese greift dann auch bei Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks.

Mit welcher Deckungssumme der Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen werden muss, ist von der gesamten Versicherungssumme der Hausratpolice abhängig. Ein Beispiel: Der Versicherte hat zwei Räder im Wert von insgesamt 500 Euro, die Versicherungssumme liegt bei 50.000 Euro. In diesem Fall reicht es aus, den Fahrraddiebstahl mit einem Prozent der Summe einzuschließen. Sind die zu versichernden Räder aber teurer, sollte auch der jeweilige Prozentsatz höher liegen. Mit Blick auf die Versicherungssumme gibt es noch eine weitere Variante. So ist ihre Höhe auch prozentual unabhängig von der gesamten Versicherungssumme konkret festlegbar, zum Beispiel auf 2.000 Euro.

Auf „Nachtzeitklausel“ achten

Wichtig zu wissen: Manche Anbieter schließen den Versicherungsschutz für das abgeschlossene Fahrrad zwischen 22 und sechs Uhr aus. Die Hausratversicherung springt dann in dieser Zeit lediglich ein, wenn das Fahrrad noch „in Gebrauch“ war. Das ist etwa der Fall, wenn der Versicherte abends mit dem Rad noch mal zu einem Freund fährt – später aber auch wieder nach Hause radeln möchte. Bleibt er aber von vornherein zu Hause, und das Rad wird vor der eigenen Haustür gestohlen, kann die Versicherung ihre Leistung verweigern.

Wer sein Rad nachts in Garage oder Keller unterstellt, kann vergleichsweise gut mit dieser Klausel leben. Wer jedoch nur einen Stellplatz an der Laterne vor dem Haus hat, sollte eine Police nutzen, die auf diese so genannte Nachtzeitklausel verzichtet. Selbst mit solch einem umfassenden Schutz bleibt aber jeder Versicherte auf seinem Schaden sitzen, wenn er fahrlässig das Risiko erhöht hat. Mit anderen Worten: Wer sein Rad erst gar nicht abschließt, geht leer aus.

Auch E-Bikes gut versichern

Auf einen ausreichend hohen Diebstahlschutz sollten auch Eigentümer von E-Bikes achten. Diese mit Motor ausgestatten Zweiräder tauchen immer häufiger auf Deutschlands Straßen auf. Da E-Bikes jedoch meist wertvoller sind als normale Fahrräder, sollte genau darauf geachtet werden, dass der auf Diebstahl entfallende Prozentsatz der Versicherungssumme ausreichend hoch ist.

 

Ich bin Ihnen gerne dabei behilflich zu überprüfen, ob die private Haftpflichtversicherung des E-Bikers mögliche Unfallfolgen ausreichend abdeckt. Sprechen Sie mich an!

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