Heute beginnt die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich: Millionen Fans fiebern zu Hause, auf Fanmeilen oder im Stadion mit. Wie sich richtig abgesichert feiern lässt – und welche Versicherungen verzichtbar sind.
Live vor Ort: Unfall- statt Stadionversicherung
Geschafft. Ein Ticket für die EM ist ergattert. Das Stadion ruft. Bei Großveranstaltungen wie einer Europameisterschaft bieten die Verkaufsagenturen oft Extra-Versicherungen für das Event mit an. Hier sollten Interessenten aber sehr genau hinschauen. Fußballspezifische Versicherungen sind selten empfehlenswert. In der Regel sind Policen sinnvoller, die einen umfangreicheren Schutz bieten – unabhängig von einer einzelnen Veranstaltung.
Eine Stadionversicherung beispielsweise ist nichts anderes als eine Unfallversicherung. Aber: Sie gilt nur für den Bereich des Fußballstadions. Ratsamer ist eine klassische private Unfallversicherung. Diese kommt für die finanziellen Folgen von Unfällen in der Freizeit auf – das ganze Jahr über.
Eine Eintrittskartenversicherung ersetzt den Wert der Karte zuzüglich Stornokosten, wenn der Fan nicht anreisen kann. Hier gilt es, die Risiken und Kosten gut abzuwägen. Die Versicherung springt nur ein, wenn der Kartenbesitzer erkrankt oder ein Todesfall in seiner Familie eintritt. Sagt der Veranstalter dagegen zum Beispiel ab oder kommt einem ein anderer Termin dazwischen, gibt es keine Erstattung.
Private Fußballparty: Haftpflicht- und Hausrat spielen mit
Wer nicht nach Frankreich reist, schaut die Spiele zum Beispiel mit Freunden im heimischen Wohnzimmer. Geht im Eifer des Gefechts etwas von der Einrichtung zu Bruch, beispielsweise der Couchtisch aus Glas, greift die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers. Jedoch nur bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die man bei anderen verursacht hat und nur für Gegenstände, die nicht mutwillig zerstört wurden.
Wenn beim Grillen auf dem Balkon oder im Garten etwas schiefgeht, kommt dieHausratversicherung auf, zum Beispiel für Brandschäden an Garten- oder Terrassenmöbel. Aber Vorsicht: Wer den Grill längere Zeit unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig. Je nach Vertrag kann es dann sein, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens begleichen muss.
Autokorso: StVO bei aller Euphorie nicht vergessen
Nach dem Abpfiff heißt es oft: Abfahrt! Ein Autokorso ist beliebt, um den Sieg gebührend zu feiern. Die Straßenverkehrsordnung gilt aber trotz EM. Flaggen und Deko müssen am Auto so angebracht werden, dass andere Verkehrsteilnehmer und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden. Kommt es trotz großer Sorgfalt zum Unfall, greift in der Regel die Kfz-Versicherung. Begeht der Fahrer aber einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, bekommt er nicht nur Schwierigkeiten mit der Polizei, sondern setzt auch seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.