Steuern sparen dank Dienstrad

Immer mehr Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern Diensträder zur Verfügung. Das ist nicht nur gut für Umwelt und Gesundheit, sondern spart auch noch Steuern.

Bundesweit legen sich viele Unternehmen gerade eine eigene Zweirad-Flotte zu. Und immer häufiger taucht das Dienstrad inzwischen auch auf, wenn es um Gehaltsverhandlungen geht. Kein Wunder: Mitarbeiter haben darüber die Chance, vergleichsweise günstig an ein modernes E-Bike, gutes Hollandrad oder schnelles Carbon-Rennrad zu kommen. Denn der Gesetzgeber fördert solche Modelle steuerlich. Zu Beginn des Jahres (2019) hat er die Regeln sogar nochmal verbessert.

 

Das ist für den Arbeitnehmer steuerlich aktuell der beste Fall. Die private Nutzung, die in den Augen des Fiskus ein sogenannter geldwerter Vorteil ist, muss er dann nämlich ausnahmsweise nicht versteuern. Den Gehaltsbestandteil „Dienstrad“ gibt es also brutto für netto und es fallen auch keine Sozialabgaben an. Voraussetzung: Das Rad wurde ab dem 1. Januar 2019 angeschafft. Dieser Steuerbonus soll nach aktuellen Plänen noch bis mindestens Ende 2021 gelten. Hat der Arbeitnehmer das Rad bereits vor 2019 bekommen, muss er monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Liegt die unverbindliche Preisempfehlung des Händlers beim Kauf also bei 2.500 Euro, erhöht sich das Monatsbrutto um 25 Euro. Die Steuern darauf betragen – den Spitzensteuersatz unterstellt – maximal 10,50 Euro. Das ist unterm Strich immer noch günstiger, als wenn man das Rad selbst angeschafft hätte.

Das ist in der Praxis der weiter verbreitete Fall: Der Arbeitgeber least ein Rad, dass sich der Mitarbeiter vorher ausgesucht hat. An den Kosten für die Leasingrate beteiligt sich der Arbeitnehmer per Gehaltsumwandlung. Der vereinbarte Anteil wird also direkt vom Gehalt einbehalten. Der positive Nebeneffekt: Weil dadurch der Bruttolohn sinkt, fallen automatisch auch niedrigere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an. Netto zahlt der Mitarbeiter daher sozusagen eine niedrigere Leasingrate. Der Autoclub Europa hat berechnet, dass Arbeitnehmer über diesen Effekt je nach Rad und Gehalt zwischen 15 und 30 Prozent gegenüber einem Privatkauf sparen können.

Das gilt sogar, obwohl der Mitarbeiter auch in diesem Fall den Vorteil der privaten Nutzung versteuern muss. Die Höhe hängt dabei wieder vom Zeitpunkt ab. Bei einer Anschaffung bis 2019 werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises fällig. Bei einer Anschaffung zwischen 2019 und 2021 muss der Dienstradnutzer nur 0,5 Prozent versteuern.

Ein kleiner Wermutstropfen: Weil das Bruttogehalt bei der Sachlohnumwandlug sinkt, fließt auch etwas weniger in die Rentenkasse. Die dadurch entstehenden Abzüge bei der gesetzlichen Rente sind aber in der Regel geringfügig.

Diese Räder behandelt der Fiskus wie Dienstwagen. Das heißt: Bei Anschaffung bis 2018 werden 1 Prozent des Bruttolistenpreises fällig, bei Anschaffung zwischen 2019 und 2021 0,5 Prozent. Außerdem muss der Arbeitnehmer pro Kilometer der einfacher Strecke zwischen Wohnort und Büro 0,03 Euro (vor 2019) bzw. 0,015 Euro versteuern.

Kommentar verfassen

Top
×

Hallo!

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und Nachricht - hier oder gerne auch per E-Mail an info@sven-koeck.de

× WHATSAPP NACHRICHT SENDEN