Schutz bei Sturmschäden

Extreme Unwetter können besonders im Herbst auftreten. Gegen die Folgen können sich Hausbesitzer gezielt absichern.

Der Himmel wird dunkler, starker Wind pfeift durch die Bäume, ein Ast fliegt durch die Luft: Herbststurm. Von Oktober bis Anfang Dezember sorgen regelmäßig große Temperaturunterschiede über dem europäischen Kontinent und dem Atlantik für starke Luftdruckunterschiede. Die so entstehenden Stürme sind auch für Häuser und Bevölkerung ein Risiko. Der Wind kann Dächer abdecken oder ein Baum aus dem eigenen Garten auf das Grundstück des Nachbarn fallen. Immobilienbesitzer können mit Versicherungen vorbeugen – ein Überblick in vier Klicks:

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Sturm, aber auch durch Hagel, Feuer und Leitungswasser auf. Versichert ist immer das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung sowie fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Auch für Folgeschäden sowie Aufräumarbeiten kommt der Versicherer auf. Tipp: In den Vertragsbedingungen Art und Umfang der abgesicherten Aufräumarbeiten prüfen.

Während eine Gebäudeversicherung das Haus absichert, schützt eine Hausratversicherung Gegenstände im Haus vor Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser. Beispiel: Durch das beschädigte Dach dringt Regen ein, der Holzmöbel aufquellen lässt. Doch Vorsicht: Zieht ein Sturm auf, haben die Versicherten auch gewisse Vorsorgepflichten. Dazu zählt, die Markise einzufahren, Gartenmöbel zu sichern oder Fenster zu schließen. Wer das versäumt, riskiert, dass der Versicherer auf eine sogenannte Obliegenheitsverletzung verweist und die Leistungen kürzt.

Ganz wichtig: Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch sind nicht unweigerlich durch die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Dies leistet eine zusätzliche Elementarschadenversicherung, die sich in die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen lässt. Dabei beeinflusst die Lage der Immobilie den Versicherungsbeitrag. Je hochwassergefährdeter eine Region zum Beispiel ist, desto teurer die Absicherung. Ausschlaggebend ist die sogenannte ZÜRS-Zonierung (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen). Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat die Bundesrepublik hier ingefährdungszonen eingeteilt.

Bei der Auswahl und Einschluss in bestehenden Versicherungsschutz sollten Hausbesitzer auf die Details achten und sich gut beraten lassen. Manche Anbieter bestehen beispielsweise auf den Einbau von Rückstauklappen, die bei starken Regenfällen vor Wasserrückstau aus der Kanalisation schützen. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann bei Elementarschäden bis zu 5.000 Euro je Schadensfall betragen.

Was häufig passiert: Der Sturm weht ungesicherte Blumentöpfe vom Balkon, die dann Passanten verletzen können. Der fällige Schadenersatz kann schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Haftpflicht kommt in solchen Fällen für alle berechtigten Forderungen auf – wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Fällt ein Baum vom eigenen aufs Nachbargrundstück und beschädigt hier Hab und Gut, stellt sich die Frage nach der Sicherungspflicht. Hat der Grundstückseigentümer die regelmäßige Prüfung der Baumsubstanz vernachlässigt, greift die Haftpflichtversicherung. Andernfalls schützt die Gebäudeversicherung des Geschädigten.

 

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