“Elektrokleinfahrzeuge wie die flinken, wendigen Hoverboards finden immer mehr Fans. Bei vielen Kindern und Jugendlichen stehen sie vor Weihnachten auf den Wunschzetteln weit oben. Doch für den Straßenverkehr sind die Vehikel nicht zugelassen. Wer ein Hoverboard auf öffentlichem Gelände nutzt, riskiert im Fall der Fälle Bußgelder und hohe Schadenszahlungen.”
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat auf seine Internetseite folgende Informationen dazu veröffentlicht:
http://www.gdv.de/2016/12/hoverboards-und-elektroroller-auf-strassen-nicht-versichert/
Viel Spaß beim Lesen!