Planen statt verzetteln

Vertagen, ignorieren oder häufig umschichten: Welche Fehler Paare bei ihrer Altersvorsorge machen können – und mit welcher Strategie sie ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter bestmöglich halten.

Die Einen sitzen auf ihrem Geld, sagen ihrem Partner, dass damit alles getan ist für später; andere schichten ihr Erspartes ständig um und verzetteln sich mit immer neuen Anlageformen; wieder andere geben ihr Geld lieber heute aus, als für später zu sparen. Wenn es um die gemeinsame finanzielle Vorsorge fürs Alter geht, handeln etliche Paare häufig planlos. Dies zeigen Studien: Verschiedene Vorsorgetypen sind charakteristisch, darunter „Planwirtschafter“, „Vertager“ und „Blender“. Aber eine auf Bedürfnisse und Sparziele abgestimmte Altersvorsorgestrategie hat kaum einer der beschriebenen Vorsorgetypen. Denn: Langfristiger Vermögensaufbau braucht Kontinuität, strukturiertes Vorgehen und regelmäßige Kontrolle, ob die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation sowie das Risikoprofil noch mit den Zielen übereinstimmen. Das setzt voraus, dass man sich regelmäßig mit dem Vorsorgekonzept auseinander setzt und es gegebenenfalls anpasst.

Paare, aufgepasst!

Paare haben viele Möglichkeiten, eine gemeinsame Strategie für ihre Altersvorsorge zu nutzen. Generell gilt: Das Wichtigste ist, früh zu beginnen. Der erste Schritt ist eine gemeinsame Bestandsanalyse: Wie hoch wird die persönliche Versorgungslücke im Alter sein? Einen ersten Anhaltspunkt gibt Arbeitnehmern die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder in regelmäßigen Abständen erhält. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der hochgerechnete Rentenanspruch nicht dem später zur Verfügung stehenden Einkommen entspricht. So können in die Rentenberechnung nicht eingehende Faktoren wie die Inflation schnell ein zu positives Bild zeichnen.

Stärken als Duo

Zur Umsetzung ist eine realistische Planung wichtig: Wie viel kann ich zur Seite legen, welche Vorsorgelösungen eignen sich – und wie kann der Staat dabei fördern? Als Faustformel für die Altersvorsorge gilt: Im Rentenalter sollten rund 80 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Paare, die auch im Rentenalter nicht jeden Euro umdrehen wollen, sollten möglichst frühzeitig einen abgestimmten Vermögensaufbau anstreben. Häufig stehen dafür zwei Einkommen zur Verfügung. Generell gilt, dass bei zwischenzeitlicher Reduzierung eines Einkommens, etwa in der Elternzeit, die nötige Flexibilität gegeben ist. Ein Beispiel: Bei der staatlich geförderten Riester-Rente lassen sich die Beiträge kurzfristig reduzieren und problemlos auch wieder erhöhen, um nach Wiedereintritt ins volle Erwerbsleben weiter maximal gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Praxis-Beispiel: Riester-Rente

Zwei erwerbstätige Ehepartner mit Kind nutzen beide den förderfähigen Maximalbetrag von vier Prozent vom Bruttogehalt für ihre ergänzende Altersvorsorge. Sie zahlt bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro rund 1.600 Euro jährlich ein, er bei 50.000 Euro Jahresbrutto 2.000 Euro. Gemeinsam kommt das Paar auf einen jährlichen Vorsorgebetrag von 3.600 Euro. Vorteil von Riester: Beide erhalten je 154 Euro Zulage. Für ihr einjähriges Kind steht dem Paar ein Kinderzulagenanspruch von jährlich 300 Euro zu. Inklusive staatlicher Zulagen und steuerlicher Förderung spart das Paar insgesamt 1.278 Euro. Für ihre gemeinsame Vorsorge mit Riester müssen beide zusammen unterm Strich nur rund 193,50 Euro im Monat aufbringen – statt rund 300 Euro ohne diese Vorteile. Weiteres Plus: Beide sind gegenseitig abgesichert für den Todesfall, die Rentenansprüche erhält der Hinterbliebene. Das gilt sowohl für die Anspar- als auch die Bezugsphase im Alter.

Gegenseitig absichern

Bei Paaren – ob verheiratet oder nicht – und besonders bei Familien mit Kindern, ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall wichtig. Obgleich darüber niemand gerne nachdenkt, sollte rechtzeitig durchgerechnet werden, ob jeder zur Not auch finanziell alleine über die Runden käme. Denn hier gilt ebenfalls: Was die staatliche Unterstützung bietet, ist nicht gerade üppig. So gibt es vom Staat als Hinterbliebenenschutz für alle, die ab 2002 geheiratet haben oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, maximal 55 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen als „große Witwenrente“. Ohne Trauschein geht der Partner leer aus, selbst wenn man Jahrzehnte lang zusammen gelebt hat. In der Beratung von Paaren spielen deshalb die mögliche Vererbbarkeit und der Hinterbliebenenschutz eine besonders große Rolle. Geeignet sind flexible und sicherheitsorientierte Vorsorgeprodukte wie staatlich geförderte Riester- und Basis-Renten, aber auch Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.

Was für jeden einzelnen Sparer gilt, trifft auch für Paare zu: Welche Anlageformen den persönlichen Vorsorgezielen sowie der Lebens- und Vermögenssituation am besten entsprechen, analysiere ich im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen, denn Pauschallösungen empfehlen sich selten!

 

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