Die Bundesregierung hat wichtige Entscheidungen für die Zukunft der Rente getroffen. Das Reformpaket lässt aber auch noch viele Fragen offen. Grund genug, nochmals genauer hinzusehen – drei Fragen und Antworten.
Direktversicherung
§ 3, 63 EStG
§ 40b EStG
Betriebliche Altersvorsorge: Was ab 2018 gilt – und wie sich jetzt noch profitieren lässt
Die Regierung stärkt die betriebliche Altersvorsorge ab 2018 grundlegend. Doch bestimmte Vorzüge können dann auch wegfallen – dies gilt vor allem für Garantien und Flexibilität bei der Auszahlung.
Änderungen 2017: Was teurer wird – und wo sich noch profitieren lässt
Mit dem Jahreswechsel treten wichtige Änderungen in Kraft. Teil 1: Was jetzt noch für Alters- und Risikovorsorge, Vermögensmanagement sowie Finanzierung zu beachten ist.
Vorzeitiges Ausscheiden des Mitarbeiters – versicherungsvertragliche Lösung
Sobald Mitarbeiter vorzeitig aus Arbeitsverhältnissen ausscheiden, sind viele Sachverhalte zu regeln – darunter auch die betriebliche Altersversorgung. Fristen sind zu berücksichtigen.
Extras nicht liegen lassen
Führungskräfte erhalten derzeit ihren jährlichen Bonus. Richtig eingesetzt, lohnt sich die Zusatzvergütung langfristig – ob für die Immobilie oder zur Aufbesserung der Rente.
Wir leben immer länger – im Schnitt 7 Jahre
Die Lebenserwartung in Deutschland steigt: Wir werden immer älter und bleiben länger fit. Wir gewinnen Zeit. Aber wieviel eigentlich?
Gehaltserhöhung plus x
Wer seine Lohnerhöhung nicht für Konsum, sondern für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, kann damit monatlich nochmals mehr rausholen. Ein kurzer Vergleich zeigt dies auf einen Blick.
Jahresbonus clever nutzen
Bald erhalten Führungskräfte ihren jährlichen Bonus vom Arbeitgeber. Richtig investiert, lohnt sich die Zusatzvergütung langfristig – ob für die Immobilie oder das spätere Finanzpolster in der Rente.
Auch Vorsorgebeiträge steuerlich ansetzen – aber bis wann?
Die Steuererklärung steht wieder an. Was das Verfahren bei Vorsorgebeiträgen vereinfacht – und wie lange generell Zeit zur Abgabe bleibt.
Anwendung der Fünftelregelung bei Kapitalzahlungen von Direktversicherungen und Pensionskassen könnte möglich werden
- Neues Urteil ermöglicht u. U. Nutzung der Fünftelregelung für Einmalzahlungen durch Pensionskassen
- Endgültige Entscheidung nicht vor Ende 2016
- Empfehlung: Anwendung der Fünftelregelung, ggf. Einspruch gegen Steuerbescheid mit Verweis auf laufendes Revisionsverfahren