Ab in die Schule

Die Einschulung ist für Kinder ein wichtiges Ereignis. Wie Eltern ihren Nachwuchs auch für ihren weiteren Lebensweg sinnvoll absichern können.

Bald ist es soweit: Endlich die Schultüte in den Händen halten. Für Kinder ist der erste Schultag etwas ganz Besonderes. Bedeutet er doch neue Freunde, eine neue Umgebung, einen neuen Alltag. Aber auch für Eltern läutet der Schulstart einen neuen Lebensabschnitt ein: Der Nachwuchs wird langsam selbständiger, ist immer öfter ohne die Eltern unterwegs – das ist wichtig fürs Heranwachsen, aber auch mit Risiken verbunden. Deshalb ist jetzt ein geeigneter Zeitpunkt, sich Gedanken zu machen, wie Kinder für den Alltag richtig abgesichert werden können.

Privathaftpflicht: Kinder als nicht deliktfähige Personen absichern

Beim Fußballspielen geht eine Fensterscheibe zu Bruch, beim Radfahren verursacht der Schulanfänger versehentlich einen Kratzer im Lack eines parkenden Autos: Wenn Kinder nach Hausaufgaben & Co. nachmittags spielen, können solche Unfälle schnell passieren. Generell hat der Gesetzgeber die Haftung von Eltern in den vergangenen Jahren stark begrenzt. Bei Kindern unter sieben Jahren wird eine sogenannte Deliktunfähigkeit angenommen. Das bedeutet: Die Kinder können für ihr Handeln nicht juristisch zur Verantwortung gezogen werden. Sie werden als schuldunfähig betrachtet. Allerdings: Geschädigte können sich auf die versäumte Aufsichtspflicht der Eltern berufen – und das Geld dennoch einfordern.

Eltern sollten deshalb darauf achten, dass ihre Privathaftpflichtversicherung als Erweiterung ein möglichst hohes Deckungslimit für Schäden enthält, die durch nicht deliktfähige Personen verursacht werden. Dazu zählen Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder Kinder bis zum zehnten vollendeten Lebensjahr, wenn sie ohne Vorsatz einen Unfall verursachen. Das Deckungslimit sollte für Sachschäden bei mindestens 50.000 Euro liegen, Personenschäden sollten nach Möglichkeit ohne Limit versichert sein.

Unfallversicherung: Schützt bei Invalidität

Neben einer privaten Haftpflichtversicherung ist für ihre schulpflichtige Kinder eine Unfallversicherung ratsam. Denn für Schulkinder ist das Unfallrisiko besonders hoch – ob auf dem Pausenhof, beim Sport oder nachmittags, wenn sie mit den Schulfreunden unterwegs sind. Eine Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen, wenn das Kind durch einen Unfall zum Beispiel eine bleibende Bewegungseinschränkung erleidet. Mit der Entschädigungssumme können mögliche notwendige Umbauten zuhause, Reha-Maßnahmen oder ähnlich wichtige Schritte finanziert werden.

Alternativ gibt es auch spezielle Kinderinvaliditätsversicherungen, die einen noch umfassenderen Schutz bieten. Dort ist neben einer unfall- auch eine krankheitsbedingte Invalidität versichert. Die Zahlungen erfolgen im Versicherungsfall im Unterschied zur Unfallversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern in Form einer monatlichen Rente.

Grundsätzlich sollten Eltern Unfall- oder Kinderinvaliditätsversicherungen für die Sprösslinge möglichst früh abschließen. Denn – wie bei vielen anderen Versicherungen – müssen vor dem Abschluss Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet werden. Und eventuelle Vorerkrankungen können die Police erheblich verteuern oder sogar verhindern, dass der Nachwuchs überhaupt versichert werden kann.

Fahrräder in die Hausratversicherung einschließen

Auch in Schulen werden immer wieder Fahrräder gestohlen. Eltern können für das Rad ihrer Kinder eine spezielle Fahrradversicherung abschließen. Diese sind aber meist teuer. Empfehlenswerter ist es daher, Fahrräder in eine bestehende Hausratversicherung einzuschließen. Denn sie greift auch bei Diebstahl außerhalb des eigenen Grundstücks. Sowohl bei der Fahrrad- als auch bei der Hausratversicherung ist jedoch entscheidend, dass das Fahrrad immer abgeschlossen ist. Ansonsten zahlt die Versicherung bei Diebstahl meist nicht. Und so ist ein gutes Fahrradschloss vielleicht ein wertvolles Geschenk für die Schultüte.

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