Gesucht, gefunden – und wie geschützt?

Bei einem Immobilienkauf geht die Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf den Käufer über. Wann dies von Vorteil ist – und was gilt, wenn Umbauten anstehen.

Gibt es eine Gebäudeversicherung?

Im Zuge der Kaufverhandlungen muss man auch den Versicherungsschutz für die Immobilie abklären. Unerlässlich ist eine Gebäudeversicherung, die die Immobilie bei Schäden durch Brand, Leitungswasser, Sturm und Hagel absichert.

 

Wenn das Wasser steigt…

Viele Versicherer bieten zudem an, so genannte Elementarschäden wie Erdbeben, Überschwemmung und Rückstau abzusichern. Angesichts von Schäden durch Überschwemmungen nach Starkregen ist dieser Schutz, zum Beispiel für Immobilien in Nähe von größeren Flüssen, bedenkenswert. Denn die Gebäudeversicherung greift bei Elementarschäden wie diesen nicht – sie lässt sich aber bei guten Tarifen gezielt erweitern.

Vertragsübernahme: Wie umfassend ist die Leistung?

Wichtig: Beim Kauf eines Hauses geht die Gebäudeversicherung des Verkäufers automatisch auf den Käufer über. Möchte dieser den alten Vertrag nicht übernehmen, kann er ihn innerhalb eines Monats nach Eintragung in das Grundbuch sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen.

Vorher sollten die Bedingungen aber gut gelesen werden. Mitunter sind Policen, die schon länger bestehen, vorteilhafter als aktuelle Tarife. Andererseits bieten Versicherer heute weitergehenden Versicherungsschutz, was den Ersatz bei grob fahrlässig verursachten Schäden angeht. Ich unterstütze Sie gerne mit meinem Marktwissen bei der Entscheidung für oder gegen die bestehende Versicherung.

Und bei Wohnungen? Käufer müssen sich gut informieren, ob die Hausverwaltung bereits eine Gebäudeversicherung für das gesamte Haus abgeschlossen hat. Für eine einzelne Wohnung ist der Abschluss nicht möglich.

Sind noch Prämienzahlungen offen?

Ob für Haus oder Wohnung: Wer sich für eine Fortführung entscheidet, muss noch prüfen, ob der Voreigentümer seine Prämien auch stets beglichen hat. Ansonsten besteht die Gefahr einer Versicherungslücke. Wurde der bisherige Kunde bereits vom Versicherer gemahnt und ist die gesetzte Zahlungsfrist abgelaufen, muss der Anbieter im Schadensfall grundsätzlich nicht leisten. Laut Versicherungsvertragsgesetz ist der Käufer mit Eintragung als Eigentümer sofort zur Zahlung der Prämie verpflichtet, die der Vorbesitzer versäumt hat. Gleicht er die offene Rechnung nicht aus, ist er im Schadensfall auch nicht versichert.

Umbau: Reicht die Privathaftpflicht aus?

Möchte der Käufer das Haus noch umbauen, sollte er zusätzlich den bestehenden Haftpflichtschutz bei seiner Versicherung überprüfen. Je nach Umfang der geplanten Sanierung kann es auch zweckmäßig sein, eine spezielle Bauherrenhaftpflicht abzuschließen.

 

Weiter Informationen erhalten Sie bei mir.

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