Was die Renteninformation verschweigt…

Auch die Regierung hat nun nochmals betont, dass auf die gesetzliche Rente allein kein Verlass ist. Nur mit ergänzender Altersvorsorge lässt sich ein nötiges Zusatzpolster aufbauen. Die gesetzliche Renteninformation dient dabei als Planungsbasis – wenn sie richtig interpretiert wird.

Sogar der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm hat kürzlich in einem Interview zu Bedenken gegeben: „Wenn das Rentenniveau weiter so sinkt wie in den letzten Jahren, dann kommt man in die Nähe der Sozialhilfe.“ 1986 war er es, der werbewirksam Litfaßsäulen mit dem Slogan plakatierte: „Denn eins ist sicher: Die Rente“. Bundeskanzlerin Angela Merkel betonte zudem jüngst die wachsende Herausforderung für das gesetzliche Rentensystem, dass es immer mehr Ältere gibt, zugleich aber immer weniger Beitragszahler. Die Folge: ein sukzessive sinkendes Rentenniveau. So können schon in absehbarer Zukunft gesetzlich Rentenversicherte nicht mehr als 45 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens erwarten. „Daher bin ich überzeugt, dass sich künftig nur durch eine Mischung gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge eine angemessene Absicherung im Alter aufbauen lässt“, so die Kanzlerin.

Frühzeitig starten

Wer seinen gewohnten Lebensstandard im Alter bestmöglich wahren möchte, sollte früh die Möglichkeiten ergänzender Altersvorsorge nutzen. Dabei gilt: Je höher das Einkommen während des Erwerbslebens, desto größer ist die drohende Versorgungslücke in der Rentenphase. Diese Rentenlücke gilt es zunächst zu ermitteln, um eine passende Vorsorgestrategie zu entwickeln. Dabei sollten die Vorsorgemaßnahmen lebenslang leisten, um im hohen Alter nicht in einen finanziellen Engpass zu geraten – zumal die Deutschen im Schnitt ihre Lebenserwartung um sechs bis acht Jahre unterschätzen.

Steuern und Inflation einkalkulieren

Ein Ausgangspunkt für die Planung ist die Renteninformation. Die Deutsche Rentenversicherung verschickt sie einmal im Jahr. Das Schreiben zeigt, wie hoch die gesetzliche Rente ist, wenn in die gesetzliche Rentenversicherung bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie im Durchschnitt der vergangenen fünf Jahre eingezahlt werden. Allerdings: Das Schreiben gibt nur die zu erwartende Brutto-Rente im Alter an. Dass aber Abzüge aufgrund von Rentenbesteuerung und gegebenenfalls Krankenversicherung anfallen, wird im Text lediglich angemerkt; auch sind die Auswirkungen der Inflation unberücksichtigt. Fakt ist: Durch die sogenannte nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente bis zum Jahr 2040 Schritt für Schritt an. Wer zum Beispiel 2020 in Rente geht, muss bereits 80 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, 2040 sind es dann 100 Prozent. Und aufgrund des Kaufkraftverlusts ist eine erwartbare Rente in Höhe von 2.000 Euro bei einer angenommenen Inflationsrate von zwei Prozent in 25 Jahren nur rund 1.200 Euro wert.

Hinzu kommt: Zu Jahresbeginn hat die Regierung zwar den Rentenbeitragssatz um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent gesenkt. Begründung: die derzeit komfortablen Rücklagen der Rentenversicherung sowie eine derzeit noch positive Prognose für die Einnahmen der Rentenkasse. Allerdings ist fraglich, wie nachhaltig dies ist. Denn die Kosten der jüngsten Rentenpolitik, wie die „Rente mit 63“, sind bislang erst teilweise angefallen – die Belastungen durch den demografischen Wandel nehmen weiter zu. Das umlagefinanzierte Rentensystem wird also zunehmend gefordert – und die ergänzende Altersvorsorge, etwa über private Rentenversicherungen, immer wichtiger.

 

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