Rad gestohlen – Verlust begrenzen

Fahrraddiebstahl gehört in vielen Städten mittlerweile zum Alltag. Mit einer passenden Versicherung hält sich aber zumindest der finanzielle Verlust in Grenzen.

Auch auf den zweiten Blick wird es nicht besser. Das neue Mountainbike, per Drahtschloss am Biergartenzaun angekettet, ist wirklich weg. Solch ein Vorfall ist leider keine Seltenheit mehr. Laut Kriminalstatistik werden jährlich rund 340.000 Fahrraddiebstähle gemeldet. Das sind rund 930 am Tag. Und die Dunkelziffer dürfte noch weit höher liegen.

Betroffene wissen: Selbst das beste Bügelschloss bietet keinen absoluten Schutz. Vor allem nicht bei professionellen Langfingern. Insbesondere in Städten mit hohem Diebstahlrisiko ist eine vernünftige Absicherung für das Rad ratsam. Was ist wichtig?

„Nachzeitklausel“ beachten

Ein Fahrrad lässt sich generell gut im Rahmen der Hausratversicherung absichern. Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich dagegen eher bei sehr hochwertigen und teuren Rädern. Wichtiges Detail: Manche Anbieter schließen den Versicherungsschutz für das per Schloss gesicherte Fahrrad zwischen 22 und sechs Uhr aus. Die Hausratversicherung zahlt in dieser Zeit nur dann, wenn das Fahrrad noch „in Gebrauch“ war. Das ist etwa der Fall, wenn man abends noch zum Fußballgucken fährt – und im Anschluss auch wieder damit nach Hause radelt.
Wer sein Rad nachts in der Garage oder dem Keller unterstellt, kann vergleichsweise gut mit dieser Klausel leben. Wer jedoch nur einen Stellplatz vor dem Haus hat, sollte eine Variante wählen, die auf die sogenannte Nachtzeitklausel verzichtet. Mit einem Schloss sichern muss der Versicherte sein Rad dann aber dennoch.

Ausreichende Deckungssumme vereinbaren

Mit welcher Deckungssumme der Versicherte sein Fahrrad in der Hausratspolice einschließt, ist von der gesamten Versicherungssumme des Vertrags abhängig. Wenn das Rad beispielsweise einen Wert von 500 Euro hat und die Versicherungssumme für den gesamten Hausrat bei 50.000 Euro liegt, sollte er die Absicherung gegen Fahrraddiebstahl mit einem Prozent festlegen. Sind die zu versichernden Fahrräder teurer, sollte auch der jeweilige Prozentsatz höher liegen. Alternative: Kunde und Versicherung vereinbaren von vornherein eine bestimmte Summe, zum Beispiel auf 2.000 Euro. Maximal der Betrag fließt dann im Schadensfall – unabhängig von der gesamten Versicherungssumme des Hausratvertrags.

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