Narrenfreiheit, aber sicher!

Bald heisst es in unserer Region wieder “Helau” und „Ahoi”. Worauf Narren im bunten Treiben achten sollten, wie sich Vereine und Mitglieder absichern können – und was für Ärzte gilt.

Kamellen, Pauken und Trompeten: Während der Fastnachtszeit sind besonders die Umzüge beliebt und gut besucht, Höhepunkt ist vielerorts der Rosenmontag. In dem Getümmel sind jedoch leider auch Unfälle keine Seltenheit. Wer unbeschwert feiern möchte, sollte einige Dinge beachten:

Gesetzlicher Unfallschutz greift nicht

Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren zeigen: Zuschauer, die im Fastnachtsgedränge von Gegenständen, etwa Kamellen, getroffen oder verletzt werden, können nicht mit Schadenersatzansprüchen an den Veranstalter herantreten. Denn: Die Organisatoren von Umzügen müssen nicht automatisch bei Unfällen von Besuchern haften und sind auch nicht verpflichtet, dagegen Vorsorge zu treffen.

Was empfiehlt sich also, wenn Schwerwiegenderes passiert? Eine private Unfallversicherung ist hilfreich. Diese mindert die finanziellen Folgen bei dauerhaften Gesundheitsschäden. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt nicht für Schäden auf, die in der Freizeit passieren. Wer beim Feiern versehentlich das Kostüm eines Jecken beschädigt oder ihn gar verletzt, ist jedoch durch seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Diese kommt für Schadensansprüche Dritter auf.

Nur Vereinshaftpflicht schützt Mitglieder

Für Vereine eignet sich eine Vereinshaftpflichtversicherung. Diese kommt für berechtigte Forderungen gegen den Verein oder die mitversicherten Personen auf, wenn diese während der Vereinstätigkeit entstanden sind. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie ab. Ein Beispiel zeigt den Vorteil: So muss ein Musiker, der bei einem Fastnachtsumzug aus Versehen jemanden mit seinem Instrument verletzt, nicht seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen – sondern ist über seinen Verein abgesichert.

Ärzte im Einsatz: Berufshaftpflicht prüfen

Auch Ärzte und Notfallsanitäter sind in der Faschingszeit häufig im Dauereinsatz. Sie versorgen bei akuten Verletzungen oder leisten im Notfall Erste Hilfe. Geht hierbei etwas schief, sind Notfallsanitäter in der Regel über ihre jeweilige Organisation abgesichert. Ärzte hingegen sollten ihre Berufshaftpflicht prüfen. Hier kommt es darauf an, ob die ärztliche Tätigkeit auf Veranstaltungen durch die berufliche Haftpflichtpolice abgedeckt ist.

 

Denken Sie rechtzeitig daran, entsprechenden Versicherungsschutz einzukaufen. Ich bin Ihnen bei der Ausgestaltung des Deckungsumfangs und der Auswahl des für Sie geeigneten Versicherers gerne behilflich. Sprechen Sie mich an!

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