Keine Lücken lassen…

Eine Zahnbehandlung kann für gesetzlich Krankenversicherte teuer werden. Warum die Kassen nur noch in Teilen leisten – und was privaten Schutz immer wichtiger macht.

Neues Jahr, Zeit für neue Termine: Für viele Menschen steht jetzt auch der Zahnarztbesuch wieder an. Mitunter bringt die Routine-Kontrolle eine böse Überraschung mit sich, wenn eine Zahnbehandlung ansteht. Verschieben ist meist keine Option – zumal später oft nicht nur Zahnschmerzen, sondern auch höhere Behandlungskosten hinzukommen. Im Schnitt kostet eine Zahnersatzbehandlung nach jüngsten Erhebungen 1.300 Euro. Gesetzlich Versicherte müssen davon mehr als die Hälfte aus eigener Tasche finanzieren.

Besonders der Zahnersatz kann zu Buche schlagen. Hintergrund: Hier wurden die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schon seit den Gesundheitsreformen der 1990er-Jahre immer wieder eingeschränkt. Ob Füllung, Krone oder Inlay – die GKV zahlt nur noch für bestimmte Behandlungen Festzuschüsse. Das heißt: Versicherte müssen in jedem Fall einen Teil der Kosten selbst übernehmen.

Geregelt ist die Kostenaufteilung in der Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie bestimmt die Abrechnung von medizinischen Leistungen, die über die Standardleistungen der Krankenkassen hinausgehen – bei denen also auch gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil übernehmen müssen. Und das trifft beim Zahnersatz immer häufiger zu. Hier haben privat Versicherte Vorteile.

Besser zusätzlich geschützt

Ein Vergleich: Bei Fehlen eines Backenzahns erhält man im Rahmen der Regelversorgung in der GKV eine Brücke. Dieser Zahnersatz ist mit rund 850 Euro relativ günstig – allerdings muss der Zahnarzt dafür intakte Nachbarzähne abschleifen. Privat Versicherte bekommen statt einer Brücke ein hochwertiges Implantat, oft kalkuliert für rund 2.000 Euro. Die Nachbarzähne bleiben dabei erhalten – und der Patient ist durch den erstklassigen Zahnersatz in der Regel länger beschwerdefrei.

Gesetzlich Versicherte sollten daher eine private Zusatzabsicherung in Erwägung ziehen. Dies reduziert den Eigenanteil bei Zahnbehandlungen und ermöglicht dem Patienten deutlich bessere und umfangreichere Leistungen. Je jünger der Versicherte beim Abschluss ist, desto günstiger sind generell auch die Versicherungsbeiträge. Weiteres Plus, auch mit Blick auf regelmäßige Zahnarztbesuche: Viele Versicherer erstatten je nach Tarif die Kosten einer jährlichen professionellen Zahnreinigung.

Und wie ist Rundum-Schutz möglich?

Wer sich als Angestellter direkt für eine private Vollversicherung (PKV) mit umfassendem Schutz interessiert, muss wissen: Um von der gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln zu können, muss er die Versicherungspflichtgrenze von 56.250 Euro überschreiten. Das bedeutet: Das Bruttojahreseinkommen des Versicherten muss darüber liegen. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich einkommensunabhängig jederzeit für die Private entscheiden.

Für Berufsanfänger, die noch zu wenig verdienen, eignet sich ein so genannter Optionstarif. So sichert man sich einen späteren Eintritt in die private Krankenversicherung zu aktuellen Bedingungen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dies wirkt sich dann positiv auf die Beiträge aus. Hinzu kommt: Im Optionstarif lassen sich private Zusatzversicherungen wie Zahnvorsorge, Ein- oder Zweibettzimmerstatus oder eine Auslandsreisekrankenversicherung einschließen. Und dieser Schutz gilt sofort!

 

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