Jetzt Schutz für E-Bikes, Mofas & Co. auffrischen

28. Februar: Dann laufen auch die Versicherungen für E-Bikes, schnellere Pedelecs sowie Elektromofas aus – welche Vorschriften für welche Typen gelten: drei wichtige Fragen.

Die Saison beginnt bald: Traditionell startet auch das Versicherungsjahr für E-Bikes, Elektromofas und ähnliche Zweiradvarianten am 1. März eines Jahres. Bestehende Verträge müssen bis dahin ebenfalls erneuert werden. Das heißt: Fahrzeughalter schließen einen Folgevertrag bis zum März 2018 ab und müssen das neue Kennzeichen, erhältlich vom Versicherer, montieren. Drei Fragen zum Versicherungsschutz:

Brauchen wirklich alle E-Bikes eine Versicherung?

Es kommt darauf an. Aus Sicht des Gesetzgebers sind Pedelecs, also Räder mit elektrischer Tretunterstützung, klassischen Fahrrädern gleichgestellt. Voraussetzung: Der Motor zur Trethilfe hat maximal 250 Watt und schaltet sich ab, wenn 25 km/h erreicht sind. Führerschein, Versicherungskennzeichen oder Zulassung sind nicht nötig.

Anderes gilt für sogenannte schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) und E-Bikes. S-Pedelecs bringen eine Motorleistung von 500 Watt auf die Straße, die Tretunterstützung hört erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. E-Bikes können sogar komplett motorbetrieben fahren, der Fahrer müsste also gar nicht treten. Ihre Motoren haben zwischen 500 und 4.000 Watt. Beide Gattungen sind versicherungspflichtig.

Und welche Versicherung ist Pflicht?

Die Fahrer von S-Pedelec und E-Bike brauchen eine separate Haftpflichtversicherung. Sie springt bei Schäden ein, die der Fahrer Dritten zufügt – und schützt den Versicherungsnehmer damit vor hohen Schadenersatzansprüchen. Tipp: Wer seine Plakette erst nach dem 1. März kauft, muss auch entsprechend weniger Versicherungsprämie zahlen. Berechnet wird dann nur der Zeitraum vom Kauf bis zum Erlöschen der Versicherung am 28. Februar 2018. Nur als Tipp: Wer mit einem normalen Pedelec unterwegs ist, sollte sicherheitshalber eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Wie lassen sich E-Bikes gegen Diebstahl schützen?

Fahrräder oder Pedelecs bis max. 25 km/h können über die Hausratversicherung mit abgedeckt sein. Diese ersetzt bei Diebstahl den Schaden. Für versicherungspflichtige E-Bikes (insbesondere schneller als 25 km/h) hingegen ist eine Teilkaskoversicherung zu empfehlen. Sie kommt beispielsweise für Unfallschäden am E-Bike selbst auf und greift auch, wenn es gestohlen wird.

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