Deutschland ist ein Land der Erben. Vor allem Immobilien werden immer häufiger an die nächste Generation weitergegeben. Was bei der Nachlassplanung zu beachten ist.
Erben – das ist nur ein wichtiges Thema für die Super-Reichen, so denken viele. Von wegen. Rund 34 Millionen Deutsche konnten oder können sich in Zukunft über eine Erbschaft freuen. Das hat eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ergeben. 2013 wurden insgesamt 254 Milliarden Euro vererbt. Bis 2020 soll das Volumen auf Jahressicht bis auf 330 Milliarden Euro ansteigen. Die Begünstigten sind vor allem die Kinder, aber auch hinterbliebene Ehepartner, Geschwister oder weitere Verwandte. Im Schnitt werden mit jeder Testamentseröffnung 300.000 Euro weitergereicht.
Erbschaftsvorsorge: Vermögen schützen
Bei vielen Erbschaften kassiert der Staat mit; allein im vergangenen Jahr nahm er gut 4,6 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Davon könnten sich die Deutschen schätzungsweise rund 1,5 Milliarden Euro sparen, wenn sie ihren Nachlass rechtzeitig planen würden. Das Stichwort: Erbschaftsvorsorge. Jeder, der später etwas vererben möchte, sollte sich frühzeitig mit Themen wie Schenkung und Nachlassplanung beschäftigen. Experten raten: Wer rechtzeitig plant, kann dafür sorgen, dass der Nachlass auch optimal bei den potenziellen Erben ankommt.
Immobilien immer wichtiger
Besonders Immobilien kommt bei Erbschaften künftig eine immer größere Bedeutung zu. So wird der Anteil von Nachlässen mit Immobilien von einem knappen Drittel auf über 60 Prozent steigen. Häufig werden dabei Geschwister das Erbe gemeinsam antreten, was nicht selten Konfliktpotenzial birgt. Besonders in diesen Fällen ist eine rechtzeitige Erbschaftsvorsorge wichtig. Weiterer Fallstrick: Mitunter können Erben durch größere Nachlässe in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn plötzlich Erbschaftsteuer anfällt und eventuell Pflichtteilansprüche an weitere Begünstigte fällig werden. Worauf ist grundsätzlich zu achten?
Schenken statt erben
Mit frühzeitigen Schenkungen lässt sich solchen Problemen häufig vorbeugen. Verschenkt beispielsweise der eine Ehepartner eine Eigentumswohnung oder ein Haus an den anderen, ist dies zu Lebzeiten immer steuerfrei. Nach dem Tod eines Ehepartners ändert sich das: Dann müssen Erbende mindestens zehn Jahre dort wohnen bleiben, um sich den Fiskus vom Hals zu halten. Verkauf, Vermietung oder Verpachtung sind in dieser Zeitspanne nicht mehr möglich, ohne Steuern zu zahlen – wenn die steuerlichen Freibeträge überschritten sind.
Ähnlich sind die Spielregeln für die Folgegeneration: Erben Kinder eine Immobilie ihrer Eltern und bewohnen diese mindestens zehn Jahre lang selbst, geht das Finanzamt leer aus. Einzige Einschränkung: Die Wohnfläche darf 200 Quadratmeter nicht überschreiten. Für jeden Quadratmeter mehr werden Steuern fällig. Vorteil dieser Regelung: Die hohen steuerlichen Freibeträge für nahe Angehörige werden bei einer selbst genutzten Immobilie nicht angetastet. Kinder können neben der Immobilie auch noch Barvermögen von bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, beispielsweise in Form eines Wertpapierdepots.
Frühzeitig den Nachlass planen
Wichtig für die Planung: Zieht der Erbe aus irgendwelchen Gründen vor Ablauf der Zehnjahresfrist aus, rechnet der Staat neu. Steuerfrei kommt man dann nur noch davon, wenn der Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung und das übrige Erbe zusammen den steuerlichen Freibetrag nicht übersteigen. Wie viel Erbschaftssteuer im Einzelfall gezahlt werden muss, hängt vom Verwandtschaftsgrad und der Höhe des Erbes ab. Kinder können bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehegatten sogar bis zu 500.000 Euro. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre aufs Neue und in voller Höhe geltend gemacht werden.
Wer ahnt, dass diese Freibeträge aufgrund der Höhe des Bar- und Immobilienvermögens nicht ausreichen, kann bereits heute vorsorgen, etwa mit dem Abschluss einer so genannten Erbschaftspolice. Diese funktioniert ähnlich wie eine Lebensversicherung. Stirbt der Versicherungsnehmer, erhält der Begünstigte eine Kapitalzahlung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, mit der er dann eventuelle Zahlungen von Erbschaftssteuer begleichen kann.
Auch die Schenkung von Lebens- und Rentenversicherungen an die Nachkommen ist möglich. In diesem Fall kommt es zu einem Wechsel des Versicherungsnehmers – und die Beitragszahlung erfolgt dann durch den künftigen Erben. Als Richtwert zur Ermittlung einer eventuell fälligen Schenkungsteuer wird generell der Rückkaufwert der Police angesetzt. Er ist relevant und fällt, sollte der Schenker innerhalb von zehn Jahren nach der Schenkung sterben, in den Erbnachlass.
Den Ruhestand genießen
Eine weitere Möglichkeit der Nachlassplanung kann eine Vermögensverrentung in Form einer Sofortrente sein. Viele Deutsche erhalten kurz vor oder nach dem Renteneintritt ihre Lebensversicherung ausbezahlt. Doch was dann? Wichtig ist, festzulegen, welche Pläne und Ziele der Bezugsberechtigte für die kommenden Jahre hat. Zu überlegen sei, ob beispielsweise größere Investitionen wie ein Autokauf anstehen oder ob es Nachkommen gibt, die später einen Teil des angesparten Vermögens erben oder geschenkt bekommen sollen. Damit das Geld bis zum Lebensende weiterhin aussichtsreich investiert ist und gleichzeitig ein monatlich fester Betrag zur Aufstockung der Altersrente zur Verfügung steht, ist beispielsweise eine Vermögensverrentung möglich. Der Bezugsberechtigte profitiert von einer günstigen Ertragsanteilbesteuerung, beispielsweise ist für einen 67-Jährigen die Rentenzahlung zu mehr als 80 Prozent steuerfrei.
Generationengerecht planen
Und wie lässt sich Vererbtes sinnvoll investieren? Dieser Frage beschäftigt viele Erben – auch in Zukunft. Je nach persönlicher Risikobereitschaft und dem eigenen Finanz- und Vorsorgekonzept bieten sich zahlreiche Möglichkeiten. Geeignet sind beispielsweise die Fondslösungen im Rahmen des Vermögensdepots oder individuell gestaltbare Maßnahmen zur Altersvorsorge. So kann sich jeder frühzeitig einen sorgenfreien und auch finanziell bestmöglichen Ruhestand sichern und zugleich eine Basis für die künftige Erbengeneration schaffen.
1 Gedanke zu „Erben und was dann?“