Corona-Pandemie: Finanzhilfen für Eltern

Die Corona-Krise stellt Eltern aufgrund von Kita- und Schulschließungen vor große Herausforderungen. Welche finanzielle Unterstützung Familien jetzt bekommen können.

Seit Mitte März haben Schulen und Kindergärten deutschlandweit geschlossen – bis mindestens nach den Osterferien. Da Großeltern als Betreuungsalternative in der aktuellen Corona-Krise oft wegfallen, müssen viele Eltern zuhause bleiben, um den Nachwuchs selbst zu betreuen. Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, muss entweder Überstunden oder Urlaubstage abbauen – oder irgendwann unbezahlten Urlaub nehmen.

Entschädigung für Verdienstausfall

Um den Verdienstausfall abzufedern, wenn Eltern wegen Schul- oder Kitaschließungen nicht zur Arbeit gehen können, hat die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz angepasst. Eltern erhalten eine finanzielle Entschädigung.

Wie hoch ist der Verdienstausfall?

Eltern bekommen auf Antrag 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens – für bis zu sechs Wochen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.016 Euro im Monat. Pro Familie kann nur ein Antrag gestellt werden. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Das Hilfsangebot gilt nicht nur für angestellte Eltern, sondern auch für Selbstständige und Freiberufler.

Welche Voraussetzungen gibt es?

  • Gilt nur für Eltern, die Kinder unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung betreuen.
  • Es gibt keine andere zumutbare Betreuung, etwa durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in der Schule oder Kita.
  • Zunächst müssen Gleitzeit- und Überstundenguthaben vollständig ausgeschöpft werden.
  • Wer bereits Kurzarbeitergeld bekommt, hat nicht zusätzlich noch Anspruch auf den Verdienstausfall.
  • Die Regelung gilt nicht für Zeiten, in denen Schule oder Kita wegen Ferien ohnehin geschlossen wäre, und ist bis Ende 2020 befristet.

Kinderzuschlag

Ab 1. April erhalten Familien, die beispielsweise wegen Kurzarbeit oder Kinderbetreuung ein geringeres Einkommen haben, einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag. Während bisher das Durchschnittseinkommen der vergangenen sechs Monate als Berechnungsgrundlage relevant war, wird ab sofort nur noch der letzte Monat vor der Antragstellung geprüft. Wer bereits im März erhebliche Verdienstausfälle durch die Corona-Pandemie hatte, kann sofort für April einen Antrag stellen – und eventuell den Kinderzuschlag erhalten. Vermögen wird nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt. Diese Regelung gilt befristet bis zum 30. September 2020. Pro Kind werden bis zu 185 Euro im Monat zusätzlich ausgezahlt.

Elterngeld neu berechnen

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey plant, den Berechnungsmodus beim Elterngeld anzupassen. Damit sollen werdende und frisch gebackene Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Job verloren haben oder Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, finanziell unterstützt werden. Voraussichtlich sollen entsprechende Monate nicht in die Berechnung mit einfließen, weil das die Elterngeldhöhe negativ beeinflussen würde. Details dazu sollen in den kommenden Tagen geklärt werden.

Kita- und OGS-Gebühren erstatten lassen

Kindergärten und Schulen sind für Wochen geschlossen. Auch eine Ferienbetreuung findet nur für die Kinder von bestimmten Berufsgruppen statt. Einige Städte und Gemeinden erstatten deshalb die Kita-Gebühren und die Beiträge, die für die Ganztagesbetreuung in den Grundschulen anfallen. Auch Verpflegungsentgelte fürs Mittagessen werden vielerorts zurückgezahlt. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es bislang nicht.

Aber einige Bundesländer haben bereits angekündigt, infolge der Corona-Krise keine Beiträge zu erheben. So werden in Nordrhein-Westfalen die Elternbeiträge für den Monat April landesweit ausgesetzt. Ähnliche Regelungen gibt es außerdem in Sachsen, Thüringen und dem Saarland. In Schleswig-Holstein sollen die Beiträge für die Betreuung von kleinen Kindern für zwei Monate erstattet werden. Auch in Baden-Württemberg plant das Land, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn Kommunen im März und April auf Elternbeiträge und Gebühren etwa für geschlossene Kitas, Kindergärten und Horte verzichten. Am besten direkt bei der örtlichen Stadt/Gemeinde beziehungsweise direkt bei Schule oder Kindergarten nachfragen.

Sonstige Beiträge zurückfordern

Kein Schwimmkurs, kein Ballett-Unterricht, keine Musikschule: Seit Mitte März fallen auch sämtliche Freizeitaktivitäten wegen der Corona-Pandemie ins Wasser. Fällt der Kurs aus, können Eltern die Gebühren eventuell zurückfordern beziehungsweise die Zahlung für den April aussetzen.

Aber bei manchen Beiträgen ist Augenmaß und auch Solidarität gefragt: Muss die private Musikschule eventuell schließen, wenn alle Mitglieder sofort ihre Zahlungen einstellen? Vielleicht ist zumindest der Einzelunterricht über Skype, Zoom oder ähnliche Medien möglich.

Wer für die Osterferien spezielle Kurse für den Nachwuchs gebucht hat, etwa ein Fußball- oder Tenniscamp, eine Zirkuswoche oder einen Schauspielkurs, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht stattfinden können, kann sich die bereits gezahlten Kursgebühren erstatten lassen.

Und bei Fragen zu ihren Finanzverträgen freue ich mich auf ihre Nachricht!

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