Zum Jahreswechsel bringt der Gesetzgeber in den Bereichen Altersvorsorge, Kranken- und Sachversicherungen sowie bei Konto und Karte wichtige Änderungen auf den Weg – ein Überblick.
Sicherung des Vermögens
Auch geschützt bei grober Fahrlässigkeit
Stichwort: Sachversicherung. Wer in seinen Verträgen keine Verzichtsklausel hat, muss bei grob fahrlässig verursachten Schäden meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Vor allem ältere Verträge sind zu prüfen.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für die beratenden Berufe
Berufsträger wissen: Kleiner Fehler – große Wirkung. In kaum einem anderen Beruf hat ein Beratungsfehler eine so große Hebelwirkung. Und das auf Basis eines Rechtssystems, einem Steuer- und Abgaberecht, das nicht nur sehr kompliziert ist, sondern sich auch noch ständig ändert.
Lieber selbstständig
Überlastung, Personalengpässe und Kostendruck machen Krankenhausärzten laut MLP Gesundheitsreport zu schaffen. Die eigene Praxis ist auch daher für viele ein Traum. Wie er in Erfüllung geht.