Auch geschützt bei grober Fahrlässigkeit

Stichwort: Sachversicherung. Wer in seinen Verträgen keine Verzichtsklausel hat, muss bei grob fahrlässig verursachten Schäden meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Vor allem ältere Verträge sind zu prüfen.

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Lieber selbstständig

Überlastung, Personalengpässe und Kostendruck machen Krankenhausärzten laut MLP Gesundheitsreport zu schaffen. Die eigene Praxis ist auch daher für viele ein Traum. Wie er in Erfüllung geht.

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