Sicher unterwegs mit E-Bikes

Bei längeren Spätsommer-Touren sorgen Zweiräder mit Zusatzmotor für längeren Spaß. Welche Versicherungen sind Pflicht: eine Übersicht.

Hilfsmotor? Ja, klar! Zunehmend setzen sich auch Jüngere auf den Sattel von E-Bikes & Co.: besonders im Spätsommer und Herbst. Die Temperaturen sind dann angenehm für Tagestouren. Doch wie sind die Zweiräder und ihre Nutzer im Fall der Fälle abgesichert? Grundsätzlich gilt: Wer einen Fußgänger anfährt oder ein Auto beschädigt, muss dafür gerade stehen – und sollte geschützt sein (siehe auch Grafik). Insbesondere, wenn dabei Menschen verletzt werden, kann das auch finanziell zu dauerhaften Belastungen für den Unfallverursacher führen.

Versicherungsschutz für eBikes

Fahrrad – ja oder nein?

Welche Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben sind, hängt von der maximalen Geschwindigkeit und der Motorleistung des Zweirades ab. Sehr beliebt sind die so genannten Pedelecs, deren Elektromotor nur dann arbeitet, wenn der Fahrer selbst auch in die Pedale tritt.

Die große Version dieser Pedelecs (schnelle oder auch S-Pedelecs genannt) bringt eine Motorleistung von 500 Watt auf die Straße und kann bis zu 45 Stundenkilometer schnell fahren. S-Pedelecs gelten nicht mehr als Fahrrad, sondern müssen wie ein Mofa mit einer eigenen Haftpflichtversicherung ausgestattet werden – damit sind Fahrer dann bei Unfällen im Straßenverkehr versichert. Das passende Nummernschild gibt die Versicherung aus. Wer das Pedelec noch gegen Diebstahl versichern möchte, kann dies über den Einschluss einer Kaskoversicherung erreichen (Brandschäden mit abgesichert).

Auf die Versicherungssumme achten

Normale Pedelecs werden bis zu 25 Stundenkilometer schnell und fahren mit 250 Watt Leistung. Für sie besteht keine Versicherungspflicht. Aber auch dafür sollte man sich selbst um eine Absicherung kümmern, um im Ernstfall nicht alles aus der eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Eine private Haftpflichtversicherung springt dann bei Unfallschäden ein. Wer bereits über eine solche Absicherung verfügt, sollte sie gezielt prüfen lassen. So können Elektrofahrräder mit eingeschlossen werden. Generell ist darauf zu achten, dass die Höhe der Versicherungssumme ausreicht. Wenn das Pedelec über eine zusätzliche Anfahrhilfe verfügt, ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen nötig. Denn in manchen Policen sind diese Zweiräder ausdrücklich ausgenommen. Gegen Diebstahl können Pedelecs – wie normale Fahrräder auch – über den Einschluss in die Hausratpolice versichert werden.

E-Bikes, die mit höherer Leistung entsprechende Geschwindigkeiten ermöglichen, werden als Mofa oder Kleinkraftrad gewertet. Sie unterscheiden sich von S-Pedelecs unter anderem durch tretunabhängigen Zusatzantrieb. Für sie ist eine eigene Haftpflichtversicherung nebst Nummernschild nötig, sobald sie eine Betriebserlaubnis besitzen. Wie die S-Pedelecs lassen auch sie sich mit einer Kasko-Versicherung gegen Diebstahl & Co. absichern. Da Elektroräder aber in vielen Varianten und Zwischenstufen angeboten werden, ist ein genauer Check-up ratsam.

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