Ab dem 1. Februar 2016 nur noch IBAN

Im Rahmen des für Bankgeschäfte seit August 2014 geltenden einheitlichen Zahlungssystems für Europa (SEPA) können Verbraucher nur noch bis zum 1. Februar für Inlandszahlungen auch ihre bisherige Bankleitzahl und Kontonummer bei Überweisungen & Co. verwenden. Und dann?

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