- Neues Urteil ermöglicht u. U. Nutzung der Fünftelregelung für Einmalzahlungen durch Pensionskassen
- Endgültige Entscheidung nicht vor Ende 2016
- Empfehlung: Anwendung der Fünftelregelung, ggf. Einspruch gegen Steuerbescheid mit Verweis auf laufendes Revisionsverfahren