Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Revisionsverfahren final entschieden, dass die Fünftelregelung im vorliegenden Fall (Kapitalzahlung durch Pensionskasse) nicht anzuwenden ist (Urteil des Bundesfinanzhof vom 20.9.2016 – X R 23/15). Damit ist die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben (Urteil vom 19.05.2015 – 5 K 1792/12).
PSVAG Beitragssatz für das Jahr 2017 festgesetzt
Für das Jahr 2017 hat der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) seinen Beitragssatz auf 2,0 ‰ festgesetzt. Die gesetzliche Insolvenzsicherung über den PSVaG ist verpflichtend für gesetzlich unverfallbare …