Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im Revisionsverfahren final entschieden, dass die Fünftelregelung im vorliegenden Fall (Kapitalzahlung durch Pensionskasse) nicht anzuwenden ist (Urteil des Bundesfinanzhof vom 20.9.2016 – X R 23/15). Damit ist die gegenteilige Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben (Urteil vom 19.05.2015 – 5 K 1792/12).
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