Vorhaben der GroKo – und absehbare Auswirkungen auf Ihre Finanzen

Ob CDU, CSU und SPD wieder koalieren, hängt nun noch vom SPD-Mitgliederentscheid Anfang März ab. Mit Blick in den Koalitionsvertrag: Was sich bisher bei Immobilien, Steuern, Krankenversicherung und Rente abzeichnet – und für Sie bedeutet.

Ein Marathon: Auf Grundlage der Sondierungsergebnisse Mitte Januar steckten CDU, CSU und SPD Stück für Stück den möglichen Rahmen für eine Neuauflage der Großen Koalition ab. Was wie im Detail umgesetzt wird, kann noch keiner mit Sicherheit sagen. Die Ergebnisse der Sondierungsgespräche und Koalitionsverhandlungen geben aber bereits Hinweise und lassen erste Einschätzungen zu. Sofern Anfang März auch die SPD-Mitglieder der Linie ihres Vorstands in der noch ausstehenden Befragung zustimmen, geht es an die Umsetzung – der Koalitionsvertrag im Finanzfokus:

Insbesondere den beiden Unionsparteien ist wichtig, Familien beim Kauf von Wohneigentum zu unterstützen – mit einem sogenannten Baukindergeld. Der Vorschlag lautet, dass Familien für jedes Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren 1.200 Euro Eigenkapitalzuschuss pro Jahr vom Staat erhalten. Mit Einschränkung: Das “Baukindergeld” soll bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro Freibetrag je Kind gewährt werden. Ob sich diese Förderung über zehn Jahre aber im Einzelfall als Beitrag zur Gesamtfinanzierung eignet, hängt auch von wichtigen Einflussfaktoren wie der Zinsentwicklung und -bindung ab. Wenn das Baukindergeld also kommt, sollten sich Interessierte je nach Umsetzung dazu gut beraten lassen.

Vorab: Offensichtliche Steuererhöhungen sind nach aktuellem Stand nicht geplant. Anders als von der SPD gefordert, soll auch der Spitzensteuersatz nicht von 42 auf 45 Prozent steigen. Zugleich wollen die angehenden Koalitionäre den Solidaritätszuschlag (Soli) schrittweise abschaffen. Im Jahr 2021 soll der Soli erstmals für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen. Die Grenze, bis zu der entlastet wird, liegt bei rund 61.000 Euro Jahreseinkommen (für Singles). Weitere Ziele wie die steuerliche Entlastung der Mittelschicht (sogenannter Mittelstandsbauch) sind kein Thema mehr. Und ein Spitzensteuersatz, der künftig später greifen sollte? Nicht vereinbart. Zugleich soll es mehr Kindergeld geben: Ab 2019 soll es pro Kind um zehn Euro steigen, 2021 um weitere 15 Euro. Entsprechend soll auch der Kinderfreibetrag ansteigen.

Die Abgeltungssteuer auf Zinserträge wollen die drei Parteien abschaffen. Bislang sorgt die Abgeltungsteuer dafür, dass Zinserträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags (801/1.602 für Singles/Verheiratete) pauschal mit 25 Prozent abgegolten werden. Künftig soll hier wieder der persönliche Steuersatz greifen, der – je nach Einkommen – auch oft über 25 Prozent liegt. Das würde aber zugleich bedeuten: Erträge aus Wertpapieren, wie Dividenden, unterliegen im Unterschied zu Zinserträgen weiterhin der Abgeltungssteuer. Inwiefern die Depots und Geldanlagen, zum Beispiel Fonds, davon bevorteilt wären, hängt von der jeweiligen Anlagestruktur ab.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder zu gleichen Teilen finanzieren. Die bislang von den Beschäftigten allein zu zahlenden Zusatzbeiträge würden demnach abgeschafft. Das ist zunächst eine finanzielle Entlastung für die meisten Bürger. Wirtschaftsexperten bemängeln jedoch, dass die Wiederherstellung der vollen paritätischen Finanzierung für die Arbeitgeber zu Mehrbelastungen von rund fünf Milliarden Euro führe. Das wiederum könne zu einer Gefahr für Beschäftigung und Wachstum werden.

Vor den Gesprächen hatte die SPD zudem erneut eine Bürgerversicherung gefordert – und das System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufzuheben. Damit konnte sich die Partei aber nicht durchsetzen. Dennoch bleibt eine Forderung in diese Richtung: Die SPD hält daran fest, Kassenpatienten unter anderem über eine andere Arzthonorar-Struktur besserzustellen als jetzt. Sie sollen vor allem nicht mehr länger auf Termine insbesondere bei Fachärzten warten müssen als Privatpatienten. Dazu wird eigens eine wissenschaftliche Kommission eingerichtet – mit dem Ziel, Reformbedarf und Machbarkeit bis Ende 2019 auf medizinische, rechtliche und wirtschaftliche Faktoren hin zu prüfen. Insgesamt weist selbst die Vorsitzende des GKV-Spitzenverband Dr. Doris Pfeiffer darauf hin, dass damit und mit weiteren „im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen deutlich höhere Kosten verbunden sind.“ Dies dürfte die Umsetzung dieses Vorhabens nicht vereinfachen. Es ändert auch nichts daran, dass viele Versicherte sich mehr oder individuellere Leistungsbestandteile wünschen, als die GKV generell zu bieten hat.

Bei der Rente blicken viele Verbraucher auch nach den Koalitionsgesprächen gespannt nach Berlin – mit gemischten Erwartungen. So rechnen nach einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge nur 40 Prozent der Bundesbürger damit, dass die geplanten Vorhaben der GroKo deutliche Verbesserungen bei der Rente erreichen werden (siehe Grafik). Vorgenommen haben sich die Koalitionäre, die gesetzliche Rente auf dem heutigen Niveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2025 gesetzlich festzuschreiben. Das Rentenniveau beschreibt die Höhe der gesetzlichen Rente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren im Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Dieses Vorhaben absichern soll eine so genannte doppelte Haltelinie, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Nach diesen derzeitigen Plänen soll dann auch der Beitragssatz von aktuell 18,6 Prozent bis 2025 nicht über 20 Prozent steigen. Übrigens: Was danach kommt, nimmt die Politik nicht ihre Planung auf.

 

 

Alterssicherung im Realitäts-Check

Rentenexperten halten diese Pläne indes für nur sehr schwer finanzierbar. Von Zusatzkosten in Höhe von mindestens vier Milliarden Euro ist die Rede. Generell hinzu kommt, dass laut einer gängigen Faustformel mindestens 60 bis 70 Prozent des letzten Bruttoeinkommens erforderlich sind, um den im Erwerbsleben gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können. Ohne ergänzende Altersvorsorge über private Rentenversicherungen oder staatlich geförderte Produkte wie Riester- oder Basisrente wird es also auch künftig nicht gehen. Zudem wächst, auch politisch unterstützt durch das seit Jahresbeginn geltende Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Vielfalt in der betrieblichen Altersvorsorge.

Der gesamtgesellschaftlich stetig wachsende Bedarf an Zusatzvorsorge ist weiten Teilen der Politik mehr als bewusst: Bereits das Sondierungspapier nennt als wichtige Aufgabe, die Möglichkeiten zur Altersvorsorge konsequent weiterzuentwickeln. Dies betrifft dann künftig ebenfalls Selbstständige direkt. Denn die Große Koalition sieht für diese Gruppe im Rahmen ihrer Verhandlungen eine verpflichtende Altersvorsorge vor – auch mit bereits gegebenen Möglichkeiten.

 

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Weitere Informationen:

 

So sichern Selbständige Ihre Rente

 

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