Planen statt hamstern

Hamstern, häufiges Umschichten oder Ignorieren: Welche Fehler Paare bei ihrer Altersvorsorge laut einer Studie machen können und wie sie mit individuell optimierter Vermögensplanung ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter bestmöglich halten.

 

couple-168191_1280Die einen sitzen auf ihrem Geld wie Dagobert Duck, legen es aber nicht optimal an; andere schichten ihr Erspartes ständig um und verzetteln sich mit immer neuen Anlageformen. Wieder andere geben ihr Geld lieber heute aus als für später zu sparen. Wenn es um die finanzielle Vorsorge fürs Alter und den langfristigen Vermögensaufbau geht, handeln etliche deutsche Paare häufig planlos. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), die das Vorsorgeverhalten bei Paaren untersucht und klassifiziert hat.

Dabei hat das Institut im Zuge der Befragung verschiedene Vorsorgetypen charakterisiert: Darunter zählen gut ein Viertel zu den „hortenden Hamsterern“ und 13 Prozent gehören zur Gruppe der „sorglosen Ignorierer“. Eine auf individuelle Bedürfnisse und Sparziele abgestimmte Altersvorsorgestrategie hat kaum einer der beschriebenen Vorsorgetypen. Denn ein langfristig erfolgreicher Vermögensaufbau braucht Kontinuität, strukturiertes Vorgehen und regelmäßige Kontrolle, ob die aktuelle Lebens- und Einkommenssituation sowie das individuelle Risikoprofil noch mit den Zielen übereinstimmen. Das setzt natürlich voraus, dass man sich regelmäßig mit dem persönlichen Vorsorgekonzept auseinander setzt und es gegebenenfalls gemeinsam anpasst.

Attraktive Möglichkeiten für Paare

Paare haben vielseitige Möglichkeiten, eine gemeinsame Strategie für ihre Altersvorsorge zu entwickeln. Generell gilt: Das Wichtigste ist dabei, früh zu beginnen. Der erste Schritt ist eine gemeinsame Bestandsanalyse: Wie hoch wird die persönliche Versorgungslücke im Alter sein? Einen ersten Anhaltspunkt gibt Arbeitnehmern die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder Deutsche in regelmäßigen Abständen erhält. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass der hochgerechnete Rentenanspruch nicht dem später zur Verfügung stehenden Einkommen entspricht. So können in die Rentenberechung nicht eingehende Faktoren wie die Inflation schnell ein zu positives Bild zeichnen.

Für die Umsetzung eines passenden Vorsorgekonzepts ist die richtige Planung wichtig: Wie viel kann ich zur Seite legen, welche Vorsorgelösungen eignen sich für mich – und wie kann der Staat mich dabei fördern? Als Faustformel für die Altersvorsorge gilt: Im Rentenalter sollten rund 80 Prozent des gewohnten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Paare, die auch im Rentenalter nicht jeden Euro umdrehen wollen, sollten möglichst frühzeitig einen abgestimmten kontinuierlichen Vermögensaufbau anstreben. Häufig stehen dafür zwei Einkommen zur Verfügung. Generell gilt, dass bei zwischenzeitlicher Reduzierung eines Einkommens, etwa in der Elternzeit, die nötige Flexibilität gegeben ist. Ein Beispiel: Bei der staatlich geförderten Riester-Rente lassen sich die Beiträge kurzfristig reduzieren und problemlos auch wieder erhöhen, um nach Wiedereintritt ins volle Erwerbsleben weiter maximal gefördert fürs Alter vorzusorgen.

Beispiel Riester-Rente

Zwei erwerbstätige Ehepartner mit Kind nutzen beide den förderfähigen Maximalbetrag von 4% vom Bruttogehalt für ihre ergänzende Altersvorsorge. Die Frau zahlt bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro rund 1.600 Euro jährlich ein, ihr Mann bei 50.000 Euro Jahresbrutto 2.000 Euro. Gemeinsam wendet das Paar einen jährlichen Vorsorgebetrag von 3.600 Euro auf. Vorteil beim Riestern: Beide erhalten je 154 Euro Zulage. Für ihr einjähriges Kind steht dem Paar ein Kinderzulagenanspruch von jährlich 300 Euro zu. Inklusive staatlicher Zulagen und steuerlicher Förderung spart das Paar insgesamt 1.278 Euro. Für ihre gemeinsame Riestervorsorge müssen beide zusammen unterm Strich nur rund 143 Euro im Monat aufbringen – statt rund 249 Euro ohne die Riester-Vorteile. Weiteres Plus: Beide sind gegenseitig abgesichert für den Todesfall, die Rentenansprüche erhält der Hinterbliebene. Das gilt sowohl für die Anspar- als auch die Bezugsphase im Alter

Gegenseitige Absicherung

Bei Paaren – ob verheiratet oder nicht – und besonders bei Familien mit Kindern, spielt in der Altersvorsorge die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Todesfall eine zentrale Rolle. Auch wenn darüber kein Paar gerne nachdenkt oder redet, sollte rechtzeitig durchgerechnet werden, ob jeder zur Not auch finanziell alleine über die Runden käme. Denn hier gilt ebenfalls: Was die staatliche Unterstützung bietet, ist nicht gerade üppig. So gibt es vom Staat als Hinterbliebenenschutz für alle, die ab 2002 geheiratet haben oder nach dem 1. Januar 1962 geboren sind, maximal 55 Prozent vom Rentenanspruch des Verstorbenen als „große Witwenrente“. Ohne Trauschein geht der Partner leer aus, selbst wenn man Jahrzehnte lang zusammen gelebt hat. In der Beratung von Paaren spielen deshalb die mögliche Vererbbarkeit und der Hinterbliebenenschutz eine besonders wichtige Rolle bei der Auswahl der Vorsorgeprodukte. Diese Anforderungen erfüllen flexible und sicherheitsorientierte Vorsorgeprodukte wie die staatlich geförderten Riester- und Basis-Renten, aber auch Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen.

Was für jeden einzelnen Kunden gilt, trifft auch für Paare zu: Welche Anlageformen den persönlichen Vorsorgezielen sowie der individuellen Lebens- und Vermögenssituation am besten entsprechen, das analysiere ich im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen. Ich helfe meinen Kunden bei der Berechnung der tatsächlichen Versorgungslücke im Alter und unterstütze Paare darüber hinaus dabei, die Möglichkeiten eines gemeinsamen Finanzmanagements auszuloten – beispielsweise beginnend beim Sparplan für den Nachwuchs bis hin zu Konzepten für den langfristigen Vermögensaufbau. Denn nur mit einer individuellen und ganzheitlichen Beratung gelingt eine strukturierte und passgenaue Vorsorgestrategie – ohne Hamstern oder planloses Umschichten.

 

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