Mit Riegel und Police

Die bundesweite Einbruchsstatistik hat einen Höchststand erreicht, einige Länder sind besonders betroffen. Was vorbeugt – und wie eine Hausratversicherung umfassend vor finanziellen Schäden schützt.

night-499986_1280Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist nach aktuellen Statistiken der Landeskriminalämter weiter angestiegen. Bundesweit brachen die Täter im vergangenen Jahr mehr als 150.000 Mal in Wohnungen oder Häuser ein – das ist der höchste Stand seit 16 Jahren. Mit 28,6 Prozent hat die Polizei in Bayern den größten Zuwachs im Bundesgebiet gemeldet (siehe nachfolgende Länder-Übersicht).

 

Ein Grund für den Anstieg sei, dass viele Menschen inzwischen länger arbeiten, weniger zu Hause sind.

Einbrechern das Handwerk schwer machen

Auch Gelegenheit macht Diebe. Daher ist Einbruchsprävention das A und O – ob Wohnung oder Haus: Die Polizei hält eine solide mechanische Grundsicherung für den wichtigsten Schutz. Zu möglichen Maßnahmen zählen:

  • Sicherheitstüren
  • einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren
  • abschließbare Fenstergriffe
  • Querriegelschlösser oder starke Schubstangen an Nebeneingangstüren
  • Rollläden
  • sichere Schließzylinder
  • Aushebelsperren
  • Gitter oder Abdeckungen an Kellerschächten oder -fenstern
  • elektronische Hilfsmittel wie Scheinwerfer im Garten, die an Bewegungsmelder gekoppelt sind

Die besten Sperren und Riegel helfen aber nichts, wenn sich die Bewohner leichtsinnig verhalten. Diese Regeln sollten sie beachten:

  • Fenster niemals dauerhaft auf Kippe stehen lassen
  • Tür nicht nur ins Schloss ziehen, sondern immer abschließen
  • Urlaub: Haus sollte bewohnt wirken, zum Beispiel in dem immer mal wieder via Zeitschaltuhr Licht im Haus angeht

Versicherung für den Ernstfall

Je nach Sicherheitsbedürfnis und Wert der Einrichtung kann sich eine Hausratversicherung eignen. Sie mildert zumindest die finanziellen Folgen des Schadens und erstattet den Opfern die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und die Aufwendungen für Reparaturen, etwa von aufgebrochenen Fenstern. Zur Ermittlung der Versicherungssumme müssen Kunden in der Regel den Neuwert ihres Hausrats schätzen. Ist dieser nicht richtig bestimmt, kann der Anbieter die vereinbarte Versicherungssumme im Schadensfall kürzen.

Als Faustregel: 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche. Für Wertsachen wie Schmuck gelten oft Limits von 20 bis 30 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge werden in der Regel lediglich bis zu einer festen Grenze, beispielsweise 1.000 Euro, ersetzt. Und bei Urkunden, Sparbüchern oder Wertpapieren sehen viele Versicherer Grenzen von 2.000 bis 3.000 Euro vor. Wenn das nicht ausreicht, lassen sich bei manchen Gesellschaften auch andere Grenzen vereinbaren.

Grob fahrlässig gehandelt – trotzdem geschützt

Besonders umfassende Tarife verzichten inzwischen sogar auf einen Haftungsausschluss bei grober Fahrlässigkeit. Sie greifen also auch dann, wenn der Dieb etwa durch ein gekipptes Fenster eindringen konnte.

 

Ich unterstütze Sie gerne beim Gestalten des für Sie richtigen Versicherungskonzepts und der Ausschreibung zur optimalen Tariffindung für Ihren Bedarf!

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