Die YouTuber-Firma: vom Hobby zum Beruf

Die Möglichkeit, mit YouTube Geld zu verdienen, ist quasi automatisch eingebaut. Die Pflicht, sich um den richtigen rechtlichen Rahmen zu kümmern, nimmt aber niemand ab. Hier erfahren sie, was alles beachtet werden sollte.

 

Für Schnellleser:

  • YouTube bietet einen einfachen Einstieg in die Vermarktung der eigenen Videos.
  • Um den erforderlichen rechtlichen Rahmen kümmert sich YouTube allerdings nicht, hier müssen die YouTuber selbst dafür sorgen, dass sie die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten.
  • Bei wirtschaftlicher Betätigung wird aus dem YouTuber ein selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler.
  • Arbeiten mehrere auf wirtschaftlicher Basis dauerhaft zusammen, sind sie automatisch eine Firma, z. B. eine GbR. Dann sind Verträge wichtig, sie regeln die Zusammenarbeit.
  • Wer allein arbeitet ist Selbstständiger oder Freiberufler. Auch hier gibt es einiges zu beachten. Über die Einordnung entscheidet das Finanzamt.
  • Wichtig ist, vorher zu klären, in welcher Form man sich wirtschaftlich betätigen möchte.

 

Viele YouTuber sind mittlerweile richtige Produktionsprofis geworden. Sie haben sich Studios eingerichtet, holen sich Unterstützung bei der Produktion und laden mehrere Videos in der Woche hoch. Die Vermarktung übernimmt YouTube, das Geld fließt bei erfolgreichen Kanälen also fast automatisch.

Bei vielen steht ein Traum dahinter: eines Tages davon leben zu können oder wenigstens ein ordentliches Zubrot zu verdienen. So wird aus dem Hobby schnell eine kleine Firma.

Damit alle auf der rechtlich sicheren Seite stehen und auch die Zusammenarbeit mit anderen professionell läuft, sollten einige Dinge beachtet werden – sie als Auftraggeber, ggf. als Verantwortlicher für ihre minderjährigen Kinder, aber auch Freunde und Mitarbeiter. Sie sollten zum Beispiel ihre Zusammenarbeit darauf abklopfen, ob sie vielleicht unter die Sozialversicherungspflicht fällt.

Auch wirtschaftlich sollten sie ihr kleines Unternehmen auf eine solide Basis stellen. Denn sie arbeiten nicht mehr im rechtsfreien Raum. Es braucht eine Struktur. Und auch das Verhältnis untereinander sollte geklärt werden, vielleicht sogar mit einem Vertrag. Schreiben sie Rechnungen, gibt es ebenfalls einiges zu beachten.

Die Unternehmensform

Fangen wir mit der „Produktionsfirma“ an – so kann man es ja in vielen Fällen fast schon nennen. Wenn zwei oder mehrere als YouTuber zusammenarbeiten, dann sind diese rechtlich ganz schnell tatsächlich eine Firma, ohne dass es ggf. bewusst ist. Das gilt dann, wenn nach außen gemeinsam aufgetreten wird. Dies kann erhebliche Konsequenzen haben.

GbR automatisch

Wenn sich zwei oder mehr Partner für ein gemeinsames Projekt zusammenschließen, ist dies automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dazu müssen nicht einmal Verträge abgeschlossen werden. Es reicht der gemeinsame Auftritt nach außen. Die Tücke dabei: jeder haftet für alles. Wenn also einer der Partner zum Beispiel eine technische Ausstattung kauft, die nicht bezahlt wird, können die Gläubiger jeden belangen. Jeder haftet mit dem Privatvermögen.

Wer so intensiv zusammenarbeitet, sollte also besser einen Vertrag schließen. Die Haftung kann man damit zwar nicht ausschließen, aber man kann sich zumindest untereinander absichern.

Viele Vorteile

Es hat für euch durchaus noch weitere Vorteile, wenn auf diese Weise eine Firma gebildet wird. Zum einen ist die GbR schnell gegründet – wie gesagt, es kann sogar automatisch passieren. Bewusst geformt, können sie sie vielfältig nutzen. Nach außen wird gemeinsam aufgetreten, womit sie ihrem kleinen Unternehmen eine Identität geben, auch zum Beispiel bei der Bank.

Andere Unternehmensformen, zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH oder UG) oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG) erfordern einen größeren Aufwand, verursachen auch Kosten. Sie können vor allem dann von Interesse sein, wenn sich ihr Business stark erweitert. Am besten informieren sie sich zum Beispiel bei Beratern der Industrie- und Handelskammern. Erste Tipps gibt es unter existenzgruender.de

Freiberufler oder Gewerbetreibender

Doch auch, wenn sie allein die Produktion stemmen und ihre Mitstreiter ihnen nur zuarbeiten, müssen sie sich Gedanken über die Form ihres Unternehmens machen. Da stellen sich schon Fragen genug: sind sie Freiberufler, selbstständig? Müssen sie ein Gewerbe anmelden?
Selbstständig sind alle, die nicht in einem angestellten Arbeitsverhältnis stehen. Das ist quasi der Oberbegriff auch für ihre Tätigkeit. Denn das ist es ja gerade, was sie schätzen: sie wollen ihr eigenes Ding machen. Zu den Selbstständigen gehören nun die Freiberufler und die Gewerbetreibenden. Den Unterschied regelt das Einkommensteuergesetz.

Viele Grauzonen

Grundsätzlich kann man so viel sagen: Freiberufler sind vor allem Dienstleister wie zum Beispiel Webdesigner, Journalisten, Künstler, aber auch Heilpraktiker, Ärzte oder Anwälte. Programmierer, Grafiker, Texter oder Designer ordnen die Finanzbeamten hingegen gerne auch mal dem Gewerbe zu, wenn sie einfach nur Vorgaben ihres Auftraggebers umsetzen.
Im Einzelfall gibt es da also viele Grauzonen und Tücken. Sie sollten zur Sicherheit bei ihrem Finanzamt nachfragen, das ohnehin über die Einordnung entscheidet. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt: Zum Gewerbe gehören Industrie- und Handwerksbetriebe, Einzelhandel, Gastronomie und Hotels, haushaltsnahe Dienstleistungen, Vertreter und Vermögensberater.

Die Unterschiede

Welche Rolle spielt es denn nun, ob sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind? Eine ziemlich große Rolle, denn es wirkt sich auf die gesamte Arbeit aus. Zählen sie zu den Gewerbetreibenden, müssen sie ihr Gewerbe beim Finanzamt, beim Gewerbeamt und der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer) anmelden.
Sie müssen das Unternehmen ins Handelsregister eintragen und Gewerbesteuer zahlen, wenn sie mehr als rund 24.500 Euro Gewinn machen. Immerhin: Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro gelten sie als Kleingewerbetreibender und müssen nur eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen.

Frei = einfacher

Freiberufler haben es da einfacher. Sie müssen ihre Tätigkeit nur dem Finanzamt melden; von dort bekommen sie dann manchmal eine neue Steuernummer. Selbst das muss aber nicht unbedingt sein. Sie müssen kein Gewerbe anmelden. Vor allem müssen sie keine aufwendige Buchführung machen. Bei ihnen reicht die genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung; in der Steuererklärung müssen sie nur ihre Einkünfte aus selbstständigen Tätigkeiten deklarieren. Als Journalisten oder Künstler müssen sie in der Künstlersozialkasse sein, können sich aber befreien lassen. Viele Vorteile also – deswegen ist die Frage so wichtig, als was sie vor den Finanzbeamten gelten

Selbstständig als Student

Sie produzieren als YouTuber neben dem Studium? Da gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für alle Selbstständigen, Gründer oder Unternehmer. Auf einige Punkte müssen sie aber achten. Hier nur ein paar Stichworte – die Einzelheiten müssen sie beim BAföG-Amt oder der Krankenversicherung abklären (lassen).
Wenn sie BAföG bekommen, dürfen sie nur bis zu einem regelmäßig neu festzusetzenden Betrag Gewinn im Jahr machen. Wenn sie über die Eltern in der Krankenkasse versichert sind, sind ebenfalls bestimmte Einkommens- und Arbeitsgrenzen zu beachten – oder sie müssen sich in der studentischen Krankenversicherung anmelden.

Unternehmen gründen

Noch ein Tipp zum Schluss: Vielleicht reift die YouTube-Produktion sogar so weit, dass sie an eine Ausweitung denken. Neben der Unternehmensgründung ist dann unter Umständen sogar die Frage interessant, ob sie Unterstützungen dafür in Anspruch nehmen, Dafür gibt es viele Möglichkeiten – vom Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit bis zu Gründerkrediten der Förderbanken. Einen ersten Überblick finden sie unter www.bmwi.de

 

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