Ab ins Ausland – worauf zu achten ist

Viele Deutsche möchten berufliche Chancen im Ausland nutzen. Doch der Schritt muss gut vorbereitet werden – vor allem bei den privaten Finanzen ist einiges zu beachten.

Die einen lockt das Fernweh, die anderen wollen ihren Lebenslauf attraktiver machen. Besonders beruflich zieht es immer mehr Deutsche ins Ausland. Hinzu kommt, dass zahlreiche deutsche Unternehmen auch angesichts der Globalisierung ihr Geschäft und damit ihr Personal weltweit in aussichtsreichen Märkten weiter ausbauen. Laut Statistischem Bundesamt wächst die Zahl der Bundesbürger, die Deutschland vollends oder vorübergehend den Rücken kehren, seit Jahren. So zählten 2013 die Statistiker rund 797.886 Fälle, in denen Deutsche ihren Wohnsitz jenseits der Grenzen anmeldeten – rund 85.000 mehr als noch im Jahr zuvor. Doch der Schritt nach Frankreich, Amerika oder China bringt viel Organisatorisches mit sich. Es gilt nicht nur, eine geeignete Wohnung oder die richtige Schule für die Kinder zu finden – ein Umzug hat auch große Auswirkungen auf die private Finanzplanung. Ob Altersvorsorge, Versicherungsschutz oder Steuern: hier finden sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Welche Auswirkungen hat der Umzug auf mein Arbeitsverhältnis?

Bei Kurzzeitentsendungen bis etwa zwei Jahre wird in der Regel der deutsche Arbeitsvertrag aufrecht erhalten und lediglich durch eine Entsendevereinbarung ergänzt. Soll der Auslandseinsatz länger dauern, werden die Mitarbeiter in der Regel direkt zur Konzerntochter ins Ausland versetzt. Das bedeutet: Sie sind dann offiziell in Singapur, China oder Russland angestellt. Der deutsche Vertrag besteht während der Versetzung fort, wird aber ruhend gestellt. Der Arbeitnehmer und sein heimischer Arbeitgeber schließen zu diesem Zweck eine sogenannte Ruhensvereinbarung. Wer nicht erst im Rahmen einer Entsendung oder Versetzung ins Ausland geht, sondern auf eigene Faust einen Job sucht, schließt ohnehin einen eigenen Vertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber – nach den jeweiligen Landesgesetzen.

Wo stehen künftig Steuern an?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer dort steuerpflichtig, wo sie tätig sind. Das bedeutet: Vor allem für Einkünfte, die der Auswanderer im Ausland erzielt, darf sich der deutsche Staat eigentlich nicht mehr interessieren. Doch es gibt Ausnahmen: Halten sich Expatriates, also vom Unternehmen Entsandte, weniger als 183 Tage im Gastland auf, müssen sie generell weiterhin in Deutschland komplett Steuern zahlen. Und wenn das Gastspiel länger dauert, gelten zumindest für das Jahr des Wegzugs steuerrechtliche Besonderheiten. Dann unterliegen die ausländischen Einkünfte in Deutschland dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Der Fiskus erhebt zwar keine Steuern auf das ausländische Gehalt, rechnet es aber fiktiv auf die in Deutschland erzielten Einkünfte hinzu. Folge: Der für die hierzulande erzielten Einnahmen anzusetzende Steuersatz steigt. Steuerexperten empfehlen, sich zudem zu erkundigen, ob und welche Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der neuen Heimat bestehen.

Wie ist der Auswanderer im Ausland sozial versichert?

Kurzzeit-Auslandsarbeiter, die entsendet werden, bleiben sozialversicherungsrechtlich in der Regel dem deutschen System erhalten. Anderes gilt für diejenigen, die dauerhaft oder für mehrere Jahre Deutschland den Rücken kehren. Sie müssen sich vom hiesigen staatlichen Renten- und Krankenversicherungssystem verabschieden. Zahlt der Mitarbeiter in die Rentenversicherung vor Ort ein, erhält er später – als Rentner in Deutschland – Leistungen aus der ausländischen Rentenversicherung. Problemlos ist dies bei Staaten, die mit Deutschland ein spezielles Abkommen geschlossen haben, etwa europäische Länder, die USA, Kanada oder Japan.

Was ändert sich für die Krankenversicherung?

Auch zum Gesundheitsschutz müssen sich Auswanderer Gedanken machen. Da der gesetzliche Standard der medizinischen Versorgung von Land zu Land sehr unterschiedlich ist, empfiehlt sich unabhängig von der Dauer des Auslandseinsatzes eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung. Für diejenigen, die hierzulande privat versichert sind, ergibt unter Umständen auch ein Anwartschaftsvertrag Sinn. Vorteil: Im Zuge der Rückkehr nach Deutschland können privat Versicherte ihren Versicherungsschutz dann wie gewohnt fortführen.

Was gilt für die betriebliche Altersvorsorge?

In der Regel ist zu beachten: Bei der befristeten Entsendung in die EU oder den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kann ein Arbeitnehmer seine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Deutschland fortführen. Schließt er dagegen einen eigenen Vertrag mit einem Unternehmen oder einer Konzerntochter im außereuropäischen Ausland ab, scheidet er aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis aus. Damit enden meist auch die Einzahlungen in eine Maßnahme zur bAV. Seine Anwartschaft in Deutschland auf die bisher erzielten Ersparnisse in der bAV behält der Arbeitnehmer aber, sie verfällt nicht.

Was zählt generell bei der privaten Altersvorsorge?

Grundsätzlich kann der Auswanderer bestehende private Maßnahmen zur Altersvorsorge – wie Basis-Renten, Riester-Renten und private Rentenversicherungen – auch im Ausland fortführen. In der Regel ist dazu eine deutsche Postanschrift, eine deutsche Bankverbindung und ein Lastschriftverfahren für die Beitragszahlung erforderlich. Das Vorgehen bei möglichen Ausnahmen und weitere Details können Versicherungsnehmer mit meiner Unterstützung mit der jeweiligen Gesellschaft klären.

Was ist generell bei Versicherungen zu beachten?

Auch andere Vorsorgemaßnahmen, etwa eine Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung, können im Ausland fortgeführt werden. Versicherungsnehmer sollten sich aber schriftlich vom Anbieter bestätigen lassen, dass ihre Police nach dem Umzug ins Ausland nicht ihre Gültigkeit verliert. In vielen Fällen ist der Umzug auch eine gute Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz entsprechend der neuen Lebenssituation und weiteren Wünschen und Zielen eingehend zu überprüfen. Ob Renten-, Risiko- oder Pflegevorsorge: Je nach individueller Situation finden wir gemeinsam die für sie passende Lösung, die auch im Ausland entsprechende Flexibilität bietet.

 

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